Katholische beerdigung

ich brauche für ein referat den kompletten ablauf einer katholischen beerdigung.

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Katholische Beerdigung

schau mal auf dieser seite.
Kirchliche Beerdigung.
wolly
http://www.dekanat-diez.de/html/body_beerdigung.html#einleitung
schau mal da. vllt hilfts dir.
Hab jetzt leider ncihts spezielles zur Katholischen Beerdigung gefunden aber vllt hilft das hier auch weiter:
Beerdigung – Allgemeines
Der Tod ist ein Tabuthema. Niemand setzt sich gerne vorab und freiwillig mit dem Sterben, dem Tod und den Aufgaben der Hinterbliebenen auseinander. Stirbt ein Familienangehöriger, ist alles andere wichtig als die Organisation von Behördengängen. Doch trotz Trauer und Schmerz ist eine Auseinandersetzung mit Formalitäten und der Beerdigung des Toten notwendig: diese Entscheidungen können leider nicht verschoben werden, bis Schock und Trauer nachlassen.
Wichtig ist es vorab, sich in Ruhe und konzentriert zu informieren und über den Ablauf einer Beerdigung Gedanken zu machen. Hierzu zählt nicht nur die Art der Bestattung sondern auch der Ablauf der Feierlichkeiten. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen: der Gesetzgeber toleriert bei weitem nicht alle Wünsche, die Verstorbene zu Lebzeiten äußerten oder Hinterbliebenen nach einem plötzlichen Tod haben mögen.
Beerdigung – Bestattungsformen
In Deutschland besteht ein Bestattungszwang für menschliche Leichname. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen zwei Formen der Beerdigung: eine Erdbestattung oder die Feuerbestattung in einem Krematorium. Alternativen der Bestattung haben Sie bei der Feuerbestattung und der anschließenden Verwendung der Urne bzw. der Asche.
Erdbestattung
Bei dieser Bestattungsform wird der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt. Zwar können Sie frei wählen, auf welchem Friedhof dieser beigesetzt werden soll, doch Bestattungen außerhalb genehmigter Beerdigungsstätten sind nicht erlaubt. Es ist zwingend vorgeschrieben, Tote in einem Sarg zu begraben. Eine Bestattung ohne Sarg, beispielsweise in Tücher gehüllt wie in manchen nicht-christlichen Religionen, ist nicht zulässig.
Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam vor der Beisetzung in einem Krematorium zu Asche verbrannt. Die Asche wird anschließend in eine Urne gegeben. Die Urne kann in einer Grabstelle beigesetzt werden. Sie haben hier die Wahl, diese auf ein anonymes Urnenfeld, in ein Urnenhaus oder in ein spezielles Urnengrab zu verbringen. Eine Alternative ist die Seebestattung. Hier wird die Urne im Meer versenkt. Dies ist mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Urne darf nicht von den Angehörigen selbst zu einem Boot gebracht werden, sondern muss von einem professionellen Bestatter überführt werden.
Um sicher zu sein, dass Sie sich für die richtige, gewünschte oder passende Bestattungsart entscheiden, sollte Sie zu Lebzeiten mit Ihren Angehörigen und Familienmitgliedern sprechen. Viele Menschen wünschen sich ausschließlich eine Erdbestattung, andere haben den ausdrücklichen Wunsch, ihre sterblichen Überreste verbrennen zu lassen.
Beerdigung – Totenfürsorgerecht
Das Totenfürsorgerecht regelt, wer den Ort der letzten Ruhestätte und den Ablauf der Beerdigung bestimmt. In erster Linie ist dies der Verstorbene selbst, der die Entscheidung vorab treffen kann. Jedermann kann sich eine Grabstätte aussuchen, kaufen und mit einem Bestattungsinstitut alle Einzelheiten klären und vertraglich fixieren.
Als Alternative steht es frei, Wünsche nach der Beerdigungsform entweder direkt im Testament fest zu halten oder eine außertestamentarische Willensäußerung abzugeben. Diese Willensäußerung sollte nahen Verwandten oder Freunden übergeben werden, die diese im Falle des Todes beachten müssen.
Bestehen keinerlei Verfügungen oder Willenserklärungen des oder der Verstorbenen, so liegt das Totenfürsorgerecht bei den nächsten Angehörigen, deren Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge entspricht. So hat dies zunächst der hinterbliebene Ehegatte inne. Wenn dieser nicht existiert oder aus anderen Gründen ausscheidet, kommen in absteigernder Reihenfolge Kinder, Eltern, Geschwister und später Nichten oder Neffen als Totenfürsorger in Betracht.
Da Beerdigungskosten üblicherweise aus der Erbmasse beglichen werden, ist eine sinnvolle abe rnicht verbindliche Regelung, einen der Erben zum Totenfürs
orger zu bestimmen. Eine Entscheidung sollte im Vorfeld abgeklärt sein um späteren Streitigkeiten keinen Grund zu bieten.
Beerdigung – Art und Kosten
Der Gesetzgeber schreibt über die Art der Beerdigung vor, dass diese „standesgemäß“ zu erfolgen hat. Der Begriff „standesgemäß“ wird so verstanden, dass die Beerdigung dem vorherigen Lebensstandard des Toten angeglichen sein sollte. So fallen schon allein aus finanziellen Gründen die Bestattungen von Sozialhilfeempfänger meist unaufwendiger aus, als die Bestattung Prominenter.
Auch wenn der Erbe selbst die Beerdigung nicht selbst in die Wege geleitet hat, muss er für die Kosten im Rahmen einer standesgemäßen Beerdigung aufkommen und diese dem Totenfürsorger zurückerstatten.
Bei Sozialhilfeempfänger oder Verblichenen, die keine Angehörigen mehr haben, übernehmen die Planung sowie die Beisetzungskosten die Gemeinde oder die Stadt, in der der Tote zu seinen Lebzeiten gewohnt hat. Dies gilt allerdings nicht für die Feierlichkeiten rund um eine Beisetzung.
Beerdigung – Ablauf
Über den Ablauf der Beerdigung können Sie in der Regel frei bestimmen. Hier spielt es vor allem eine Rolle, ob der Verstorbene einer Glaubensgemeinschaft angehört hat oder nicht. Bei Atheisten sollte auf eine Beerdigung im Beisein eines Pfarrers wohl verzichtet werden, auch wenn dies möglich ist.
Bei Christen sollten durchaus Unterschiede zwischen einer evangelischen und katholischen Beerdigung gemacht werden, da hier doch Unterschiede in den Riten und Abläufen zu erkennen sind.
Gehört der oder die Tote einer anderen nationalen oder christlichen Glaubensgemeinschaft an, sollte die Beerdigung und unbedingt darauf Rücksicht nehmen. So ist es etwa bei Russlanddeutschen oftmals Brauch, den Leichnam auch während der Beisetzungsfeierlichkeiten im offenen Sarg aufzubahren. Die Angehörigen nutzen dies manchmal zu einer letzten persönlichen Verabschiedung von der sterblichen Hülle. Im weiteren Ablauf werden dann die Särge von den Angehörigen zum Grab getragen, das meist auch vorab selbst ausgehoben wurde.
Muslimische Beerdigungsrituale wurden den gesetzlichen Vorschriften angepasst, wenn eine Überführung in das Heimatland nicht möglich war. Im Islam werden Verstorbene normalerweise ohne Sarg und lediglich in ein Tuch gehüllt begraben. Ihr Körper wird im Grab selbst auf die rechte Seite gelegt, wobei der Kopf in Richtung Mekka ausgerichtet wird.
In manchen deutschen Gemeinden gelten diese Einschränkungen nur zum Teil, hier können Muslime nach eigenen Sitten und Gebräuchen bestatten. Diese Städte verfügen über islamische Friedhöfe.
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Man bin ich plöt, warum net gleich so