Juristische frage schwarzfahrens

Stimmt es, dass "Schwarzfahren" als erchleichung einer dienstleistung gilt, und ich, wenn ich mir ein schild auf dir brust picke, wo draufsteht "ich habe nicht für diese fahrt bezahlt", dass mich dann der schaffner schlimmstenfalls aus dem bus wefen kann, mir aber keine 70€ strafe abknöpfen kann?

6 Antworten zur Frage

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Juristische Frage bezüglich "Schwarzfahrens

Du hast recht. Aber selbst dann, wenn Du keine täuschungsähnlichen Manipulationen vornimmst, wie Umgehung von Kontrollen, kann man dir kein rechtswidriges Verhalten einer Erschleichung unterstellen.
Was hast Du aber davon?
Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt gilt als legitimer Rechtsanspruch der Verkehrsunternehmen.
Lediglich wenn du auf Bewährung bist und ohne Fahrkarte angetroffen wirst , ist es hilfreich, keine Rechtsverletzung begangen zu haben.
Mehr hat das nicht zu bedeuten.
Nachträglich recherchiert ist das rechtlich doch umstrittener, als ich dachte, siehe mein Seitenkommentar weiter unten.
ich durchblicke deine antwort nicht ganz, heißt dass jetzt dass sie mir doch 70€ strafe abknöpfen können oder nicht?
Das heißt sie können Dich abzocken, wenn sie es eben nicht Strafe, sondern erhöhtes Beförderungsentgeld nennen.
wirklich? hmm. dann bringt es also doch nichts mit nem schild in der U-Bahn zu stehen
Ok ich hatte ja gar nicht vor so viel in den Kommentarbereich zu schreiben, aber bei einer Diskussion kann ich halt ned anders
Ich kopiers einfach mal hier rein.
Der Schaffner muss die Gesetze kennen.
Schwarzfahren ist hier geregelt:
§ 265a
Erschleichen von Leistungen
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Der Versuch ist strafbar.
Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Der Schaffner kann dir dieses Gesetz nennen und du HAST es verletzt. Das mit dem Schild ist, wenn es überhaupt möglich ist, in keinem Gesetz festgehalten. Er kann also einen Antrag stellen und dann wirst du vom Staat angezeigt. Das Gericht entscheidet dann.
Natürlich kannst du keinen Antrag auf eine Anzeige stellen, weil ich mein Butterbrot gegessen habe. Du musst mir schon etwas strafbares vorwerfen
,
pdann
hmm, jetzt hab ich 2 antworten und bin geanuso intelligent wie vorher, weil schau dir mal das kommentar von vonKnollenberg an:
"Zitat von Dr. jur. Ralf Höcker:
"Einige Juristen haben. gefolgert, dass eine strafbare Beförderungserschleichung nur dann vorliegt, wenn jemand zumindest täuschungsähnliche Manipulationen vornimmt, oder z. B. Kontrollen umgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden. Es erachtet es als ausreichend, wenn der >>Täter darauf basiert ja die these mit dem schild


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schwarzfahren
Was für Rechte hat man als unter 18 jähriger beim Schwarzfahren?

- nachdem du gefragt wirst. Sollte es aber nicht nur um's Schwarzfahren gehen. wird das Personal sowieso die Polizei hinzuziehen -- allerdings gemacht werden. Ansonst gilt: wer sich nicht an Gesetze und Verordnungen hält, muss eben auch Manns genug sein -- verweigern? Der Schaffner wird dich nach dein Ausweis fragen, den musst du zeigen, darfst du nicht verweigern. Wenn -