Juristisch gesehen

wir haben ein kleines Problem, unseren Mietern wir in einem Mehrfamilienhaus, ständig Müll in den Briefkasten geworfen. Nun wollten wir eine minikamera mit Sicht auf den Briefkasten anbringen. Meine frage ist ob man das überhaupt dar oder ob es Probleme geben könnte? oder vielleicht hat jemand eine bessere Idee was man in dem Fall tun könnte.

11 Antworten zur Frage

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Darf ich das juristisch gesehen?

das Problem ist nur das in dem Haus auch andere wohnen sprich uns gehört nur eine Wohnung und es ist höchstwarscheinlich jemand aus dem Haus.
Andere Idee:
Den Versender der Werbung darüber informieren.
Der wird seinen Verteilern ordentlich den Kopf waschen.
Dann habt ihr zumindest für eine Zeitlang Ruhe.
So ist meine Erfahrung.
Entschuldige, hatte irgendwie falsch gelesen/verstanden.
Da es sich um dein Haus handelt, darfst du in den allgemein zugänglichen Räumen Kameras anbringen.
Zur Sicherheit würde ich an deiner Stelle die Mieter rechtzeitig über diese Maßnahme informieren, damit nicht evtl Beschwerden kommen.
Ah, dann ist die Lage wieder anders. Das sollte dann, denke ich, am besten in einer Eigentümerversammlung angesprochen werden, so dass man sich über die weitere Vorgehensweise einigen kann.
ich glaube er meint nicht müll im sinne von werbung sondern müll im sinne von abfall
ah so sorry.
Hatte da irgendwie zu viel reininterpretiert *g
überwachungskameras darfst du installiern
no problem
Natürlich darfst Du da eine Kamera installieren. Ein probates Mittel.
Da sich die Kamera auf dem eigenen Grundstück befinden würde und nur auf das eigene Grundstück gerichtet ist, ist gesetzlich nichts verboten
Rechtliche Situation in Deutschland
Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf bzw. muss. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.
Private Videoüberwachung
Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist.
Wicki
ja,das ist kein problem,dir droht kiene strafe
Hallo KathyD, laut Gesetz ist es erlaubt, aber es gibt einiges zu beachten. Man sollte auch das Videoüberwachungsgerät bei einer bestimmten Behörde melden und die Nachbarn sollten auch informiert werden. Mehr dazu kannst du auf Datenschutzzentr.
Ich kenne mich jetzt mehr oder weniger mit diesem Thema aus, da meine Eltern sich so eine Videoüberwachungskamera letztes Jahr gekauft haben, nachdem in ihrem Garten mehrere Sachen verschwunden sind. Es blieb nichts anderes übrig, als sich so eine Anschaffung zu machen. Es kostet zwar was, aber das Resultat lässt sich deutlich sehen)) Mehr Informationen zu dem Thema kannst du auf der Seite hier http://ips-secure.com/videoueberwachung.html bekommen, und falls Du noch Fragen hast - ruf einfach bei denen an, die müssten sich sicherlich sowohl technisch als auch juristisch mit der Sache auskennen.


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