Junge down syndrom fährt über 200km bahn rein rechtlich gesehen geld einfordern

13-Jähriger mit Down-Syndrom fährt aus Versehen nach Braunschweig | Wolfenbüttel Immerhin weiß er ja nicht was er tut.

7 Antworten zur Frage

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Junge mit Down-Syndrom fährt über 200km mit der Bahn. Hätte die Bahn rein rechtlich gesehen das Geld einfordern können?

Aus rechtlicher Sicht wäre die Bahn berechtigt Forderungen zu stellen. Diese Forderungen würden entsprechend an die Eltern übergeben, da der Junge aufgrund seines Alters alleine schon nicht strafmündig ist. Entsprechend kann die Bahn eine Fahrgeldnacherhebung geltend machen. Was sie in diesem Fall aber nicht macht und auch nicht machen muss, da es sich um ein zivilrechtliches Delikt handelt.
Möglich wäre aufgrund der Missachtung der Aufsichtspflicht eines Schutzbefohlenen eine Strafanzeige. Dabei handelt es sich um ein Strafdelikt, dass von Polizei und Staatsanwaltschaft untersucht werden muss, wenn die Behörden davon Kenntnis erhalten. Dabei kann festgestellt werden, dass die Eltern grob fahrlässig oder nicht fahrlässig gehandelt haben. Entsprechend kann es verschiedene Folgen geben: Bußgelder, Entzug der Erziehungserlaubnis, Gefängnis. Aber die staatsanwaltschaft kann sich auch dazu entscheiden keine Klage zu erheben.
Möglich wäre aufgrund der Missachtung der Aufsichtspflicht eines Schutzbefohlenen eine Strafanzeige. Dabei handelt es sich um ein Strafdelikt,."
NEIN! Der Absatz ist KOMPLETTER UNFUG
"Personen, denen Minderjährige anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Diese sieht vor, dass ihnen anvertraute Personen
Keinen Schaden erleiden
Anderen keinen Schaden zufügen
Durch andere nicht gefährdet werden dürfen."
Die Aufsichtspflicht ist nur in ganz extremen Fällen strafrechtlich verletzbar, ansonsten betrifft sie Zivilrecht. Verletzung der Aufsichtspflicht ist KEIN Offizialdelikt!
"Neben den Schadenersatzansprüchen und der Ersatzpflicht ist in schwerwiegenden Fällen einer Aufsichtspflichtverletzung auch eine strafrechtliche Verfolgung nach dem StGB möglich."
Verletzung der Aufsichtspflicht: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Aus rechtlicher Sicht wäre die Bahn berechtigt Forderungen zu stellen. Diese Forderungen würden entsprechend an die Eltern übergeben, da der Junge aufgrund seines Alters alleine schon nicht strafmündig ist."
Strafrechtlich relevante Handlungen können nicht "übergeben" werden, und zivilrechtliche Forderungen nur in Ausnahmefällen.
Eltern haften für ihre Kinder? - Finanztip
ein zivilrechtliches Delikt handelt."
Es gibt kein "zivilrechtliches Delikt
Immerhin weiß er ja nicht was er tut. "
Downs sind keine hirnamputierte Schwachsinnige, die grundsätzlich nicht wissen, was sie tun. Viele Downs sind sehr wohl in der Lage, zu denken --- Etliche führen sogar ein selbstständiges Leben. Und es gibt sogar
Pablo Pineda – Wikipedia
Aus rechtlicher Sicht wäre die Bahn berechtigt Forderungen zu stellen. Diese Forderungen würden entsprechend an die Eltern übergeben,"
Das ist falsch. Fordern gegen Minderjährige könnten sie den einfachen Fahrpreis, aber nicht gegenüber den Eltern, das "erhöhte Beförderungsentgelt" ist gen Minderjährige aufgrund der eingeschränkten Rechtsfähigkeit nicht durchsetzbar, allenfalls bei grobem Vorsatz. Strafrechtlich kann die Bahn auch nichts machen, da man erst mit 14 strafmündig wird.
Raus werfen kann sie ihn auch nicht , da er hilflos ist.
Die Eltern sind da für aber nicht verantwortlich und nicht haftbar zu machen.
Und die Eltern können auch deshalb nicht haftbar gemacht werden, wei nur ein geringwertiger Schaden entstanden ist, und die Bahn die zivlirechtlichen Forderungen vor einem Gericht erstreiten müssten.
"Im Zug kümmert sich niemand um den Jungen und den Hund, erst in Wolfsburg fällt einem Schaffner das Kind auf."
Im Gegenzug könnten die Eltern sogar die Bahn verklagen, wegen Mißachtung der Sorgfaltspflicht Die Bahn hat gegenüber allein reisenden Kinder eine besondere Sorgfaltsppflicht. Es darf nicht passieren, da ein Kind, und azu noch ein Down-Kind, unbemerkt im Zug sitzt.
Vielleicht bei den Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Der Junge ist ja mit Sicherheit nicht absichtlich schwarzgefahren sein und hat aufgrund seiner Krankheit die Orientierung verloren.