Jemand kurz gut erklären wo man grenze zwischen verträgsänderung neuer vertrag zieht
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Kann mir jemand kurz und trotzdem gut erklären, wo man die Grenze zwischen "Verträgsänderung" und "neuer Vertrag" zieht?
Auch Erben sind an bestehende Verträge gebunden. Verträge müssen nicht in Schriftform vorliegen und da den Erben der alte Vertrag bekannt ist, gilt der weiter. Allerdings kann er nicht mehr erfüllt werden, da das beidseitige Geschäftsinteresse nicht mehr besteht. Die Erben von A können kein komplettes Auto liefern und die Erben von B könnten zwar, aber wollen nicht, den damaligen Verkaufspreis bezahlen.
Durch beidseitiges konkludentes Handeln wird der bestehende Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag geschlossen. Allerdings sollte in diesem Fall in den neuen Vertrag zur Vermeidung von Irritationen ein Kündigungspassus eingebaut werden oder ein Passus, dass der neue Vertrag den alten ersetzt.
Im "Normalfall" hast du recht, aber der Vertrag war ja NICHT erfüllt
Das gilt aber ggf. auch für andere noch nicht erfüllte Verträge: Angenommen, eine Immobilie wird notariell verkauft, aber der Übergang von Nutzen und Lasten oder die Eintragung der Auflassung ist noch nicht erfolgt, wenn der Verkäufer das zeitliche segnet. Die Erben können die Immobilie nicht zurückfordern, sondern sind an den Kaufvertrag gebunden; anstelle der Immobilie erben sie den Verkaufserlös.
Das Auto ist vor der Übergabe untergegangen. Deshalb ist der erste Vertrag nichtig. Der 2. Vertrag geht über Schrott.
Eine Vertragsänderung können nur die ursprünglichen Vertragspartner vornehmen. Da diese aber verstarben, ist der herkömmliche Vertrag null und nichtig.
Außerdem gibt es auch den Vertragsgegenstand nicht mehr.
Wenn es einen derartig konstruierten Fall geben KÖNNTE/WÜRDE, WÄRE es ein neuer Vertrag.
Stimmt nicht ganz. Erben sind in der Regel an bestehende / mitvererbte Verträge gebunden und geniessen allenfalls ein besonderes Kündigungsrecht.
Wäre es anders, würde das bedeuten, dass die Erben des Verkäufers regulär verkaufte Gegenstände von Käufern zurückfordern könnten, da der Kaufvertrag nach Deiner Auslegung null und nichtig wäre.