Ist wahlrecht artikel 20 gg festgesetzt 38
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Ist das Wahlrecht im Artikel 20 GG festgesetzt oder im Artikel 38 GG?
Im Artikel 20 I GG wird festgelegt, dass Deutschland eine Demokratie ist.
Artikel 20 II sagt aus, dass Deutschland eine indirekte Demokratie ist - also das Volk nicht selbst in Abstimmungen entscheidet, sondern über Wahlen Volksvertreter wählt, die dann stellvertretend für das Volk abstimmen.
Also ist das Wahlrecht grundsätzlich im Art. 20 festgelegt. Artikel 38 konkretisiert das Ganze dann speziell für die Bundestagswahl.
Der Artikel 38 definiert das Wahlrecht während Artikel 20 sich eher mit den "Grundsätzen" des Staates auseinandersetzt.
Art 20 GG befasst sich mit den Recht auf Wählen und ist aufgrund des Ewigkeitsartikel geschützt. Art 38 befasst sich mit dem Bundestag und beschreibt, wie gewählt werden muss; es befasst sich aber nicht mit den unumstößlichen Recht auf wählen.