Ist verlobung gesetzlich bindend

Aus dem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Ein etwaiges Recht zur Eingehung der Ehe bzw. ähnliche Rechtsinstitutionen verpflichtendes Urteil ist in Deutschland nicht vollstreckbar. Das Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichterfüllung des Verlöbnisses ist unwirksam. Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Beispielhaft kommen hier nutzlose Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Hier ist beispielhaft die Kündigung der beruflichen Stellung im Hinblick auf die vereinbarte Rollenteilung in der Ehe zu nennen. Dieselben Verpflichtungen zum Schadensersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt. Nach § 1302 BGB verjähren die vorgenannten Ansprüche der Verlobten untereinander innerhalb von zwei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an. Bei – auch einvernehmlichem – Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke verlangen, die zum Zeichen des Versprechens gegeben worden sind. Eine Rückforderung ist im Zweifel ausgeschlossen, wenn das Versprechen durch den Tod aufgelöst wird. Verlobte trifft im Verhältnis zueinander eine strafrechtliche Garantenpflicht. Für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind unechte Unterlassungsdelikte denkbar. Das sog. Kranzgeld ist mit Wirkung zum August 1998 weggefallen. quelle: Verlobung – Wikipedia

3 Antworten zur Frage

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Ist eine Verlobung gesetzlich bindend?

ja ist bindend ,der wo sie auflöst muß führ den schaden aufkommen.
Verdammt, warum weiss ich das jetzt erst? Ich hätte die Hälfte verlangen sollen. naja, zu spät.
nein ich würde nicht sagen es ist besser wenn ihr verlobt seid und merkt das es nicht mehr geht wie wenn ihr verheiratet wärt dann kostet es ne menge geld
Nein, du kannst mit so Vielen gleichzeitig verlobt sein, wie du willst, kannst die Verlobung jederzeit wieder lösen ohne dich rechtlich verantworten zu müssen.
Du hast aber neue Rechte, wenn du verlobt bist. Ein Beispiel: Dein Freund muss vor Gericht. Wenn er "nur" dein Freund ist musst du wahrheitsgemäß über ihn aussagen, sollte man dich fragen. Wenn ihr aber verlobt seid, hast du ein Aussageverweigerungsrecht.


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