Ist tuberkulose meldepflichtigß

Hierzu schreibt das Infektionsschutzgesetz: "Namentlich ist zu melden. .sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt," Die Antwort ist also: Ja

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1415 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Ist tuberkulose meldepflichtigß

JA, Tuberkulose-Fälle müssen innerhalb von 24 Stunden namentlich gemeldet werden -
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Tuberkulose namentlich spätestens innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden muss.
Meldepflichtig sind
Erkrankung und Tod eines behandlungsbedürftigen Tuberkulose-Patienten, auch wenn kein Erregernachweis vorliegt -
- der diagnostische Nachweis von Tuberkulose-Bakterien in untersuchten Materialien -
- der Nachweis von säurefesten Stäbchen im Sputum -
-jeder Therapieabbruch beziehungsweise jede Therapieverweigerung -
-das Ergebnis der Resistenzbestimmung und die Nicht-Bestätigung der klinischen Diagnose -
Infektionsschutzgesetz schreibt Meldepflicht bei Tuberkulose vor | Tuberkulose Ratgeber