Ist tuberkulose meldepflichtigß
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Ist tuberkulose meldepflichtigß
JA, Tuberkulose-Fälle müssen innerhalb von 24 Stunden namentlich gemeldet werden -
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Tuberkulose namentlich spätestens innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden muss.
Meldepflichtig sind
Erkrankung und Tod eines behandlungsbedürftigen Tuberkulose-Patienten, auch wenn kein Erregernachweis vorliegt -
- der diagnostische Nachweis von Tuberkulose-Bakterien in untersuchten Materialien -
- der Nachweis von säurefesten Stäbchen im Sputum -
-jeder Therapieabbruch beziehungsweise jede Therapieverweigerung -
-das Ergebnis der Resistenzbestimmung und die Nicht-Bestätigung der klinischen Diagnose -
Infektionsschutzgesetz schreibt Meldepflicht bei Tuberkulose vor | Tuberkulose Ratgeber