Ist regenwasser versiegelungsgebühr mietnebenkosten umlagefähig
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Ist eine Regenwasser Versiegelungsgebühr in den Mietnebenkosten umlagefähig?
Umlagefähig sind, wenn es mietvertragliche Vereinbarungen gibt, die Entwässerungsgebühr und die Gebühr für Niederschlagswasser, welches von den festen Flächen in die Abwasseranlagen der Wasserentsorger geleitet wird.
Es ist umlagefähig, da diese Kosten für das Mietshaus anfallen. Der Mieter kann die Gebühr für die versiegelten Böden genauso umlegen wie die Gebühr für Abwasser.
Versiegelt heißt, dass ein Boden gepflaster, geteert oder betoniert ist, d.h. der Boden lässt das anfallende Regen- und Oberflächenwasser nicht versickern sondern leitet es der öffentlichen Kanalisation zu, d.h. die Gebühr ist per se eine Abwassergebühr für Regen- und Oberflächenwasser.
Was ist eine Regenwasser Versiegelungsgebühr?
Habe ich noch nie gehört.
Zu den Kosten der Entwässerung gehören die kommunalen Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung. Neben den so genannten Kanal- und Sielgebühren können hier auch Gebühren für Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser auftauchen. Die Gebühren werden durch Abgabenbescheid erhoben. Ist das Haus nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, gehören zu den umlagefähigen Abwasserkosten die Kosten für die Abfuhr und Reinigung der Klär- und Sickergrube. Die Kosten für die Behebung einer Abflussverstopfung sind nie Betriebskosten."
http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/mietratgeber/nebenkosten.html
Hauptkriterium für Betriebskosten sind, dass sie "regelmäßig und wiederkehrend" anfallen.
Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Vereinbarung im Mietvertrag.
Bei weiteren Fragen bitte kurze Info.
Diese Versiegelungsgebühr wird bei uns von der Stadt erhoben. Es betrifft Flächen auf die Regenwasser auftrifft und nicht ins Erdreich abgeleitet wird und danach direkt in das Abwassernetz eingeführt wird.