Ist möglich wg azubi geringfügig beschäftigter gründen

Hallöchen, also mich würde interessieren ob man eine WG in dieser Situation gründen kann? Ich lebe noch mit meinem Exfreund zusammen & muss hier raus. Leider arbeite ich nur als geringfügig Beschäftigte & kriege zudem noch Kindergeld u. Unterstützung meiner Eltern. Das Geld was ich habe würde aber nicht für eine Wohnung reichen. Bin leider 20 Jahre. Sie ist Azubi, hat Probezeit überstanden. Jetzt würden wir in eine WG ziehen wollen. Da wir aber beide nicht mit fremden zusammenleben wollen, beginnen hier die Probleme. Können wir ohne weiteres eine Gründen? Ich will nicht zurück zu meinen Eltern und Sie will ausziehen. Ja also freue mich über Antworten.

17 Antworten zur Frage

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Ist es möglich eine WG als Azubi & geringfügig Beschäftigter zu gründen?

Wenn die WG die Miete aufbringen kann so wie die Nebenkosten,wüsste ich nicht was dagegen sprechen sollte,ja klar kanns du
Dies ist ein freies Land, wenn ihr beide volljährig seid, könnt ihr alles machen was ihr wollt.
und euch leisten könnt.
Geringfügig beschäftigt = 400 EUR Job + Durchschnittliche Ausbildungsvergütung = 1000 EUR. Ka. wo du wohnst, aber mit etwas kalkulieren passt das. Miete sollte aber weniger als 40% ausmachen.
2 Personen Haushalt Essen Lebensmittel min. 300 EUR / Mon.
Wir wohnen beide Berlin/Brandenburg und sie hat auch erstma nur 400€.
Hm, denke das wird eng. Wenn ihr sparsam sein könnt dann sucht euch ne günstige 3 1/2 Raum so um die 60m2. Müsste schon für 200 kalt zu bekommen sein, 340 Warm. Lebenshaltungskosten + Strom =640+100 = 740 EUR Rest 60 EUR. Bleiben für jeden 30 EUR Taschengeld. Nun ist wenig.
naja deswegen sage ich ja, ich krieg ja noch kindergeld und sowas alles. & ein bisschen anderweitig, durch fotoshootings und sowas kriegt man auch nochn kleinen nebenverdienst.
aber da macht doch kein vermieter mit oder?
Einige schon, andere nicht. Durch das Kindergeld, was deine Freundin übrigens auch bekommt, wäre eure Lage schon besser. Nun es kommt auf den Vermieter an. Immerhin geht ihr beide Arbeiten, ich sehe da weniger Probleme.
wohnt deine freundin denn noch bei ihren eltern?wenn sie unter 25 ist wird es schwierig sein das das amt ihre miete übernimmt.
hmmm naja, ich kann dem ja sagen, dass ich aufstiegsmöglichkeiten habe. hmm. ich frag ma rum, aber schon mal für die Hilfe. beruhigt mich grade ungemein
ja sie wohnt bei ihrer mutter, aber soweit ich weiß verdient die auch nich sonderlich viel
Gute Frage, BAB ist doch keine SGB Leistung, oder? daher von der 25 Regel ausgenommen oder?
BAB ist eine Sozialleistung. U25 wird es von der AA kaum eine Förderung geben. Wohngeld ist demgegenüber, imho, nachrangig.
Den Vermieter kann man sicherlich mit einer Bürgschaft der Eltern beruhigen.
Nun würd ich aber gern wissen, wer da wen beleidigt hat. Hauntres8019?
wenn du geringfügig beschäftigt bist,kann das amt deine miete übernehmen,
das muß man dann mit dem vermitter klären,
und sie muß ja auch sehen woher sie die andere hälfte der miete aufbringt,
also möglich ist das ,ich sprech aus erfahrung.
miethilfe könnte sie eigentlich auch beantragen.
U25 ist eine Förderung seitens der AA so gut wie ausgeschlossen. Andere Sozialleistungen wie Wohngeld stehen da hintenan.
Die Eltern könnten für einen möglichen Mietausfall bürgen. Das wird dem Vermieter ganz recht sein. Um diese Formalie kommt man drum herum, wenn man sich in eine bestehende WG einmietet.
Wenn Du wirklich nur mit Deiner Freundin und nicht mit einem dritten oder vierten Mädel zusammenziehen möchtest, dann setzt euch mal zusammen und macht einen Kassensturz. Was bringt die Ausbildung? Was der Nebenjob? Und das Kindergeld?
Problem ist, das meine Eltern zuviel verdienen & diese Verordnung das man bis U25 da bei den Eltern bleiben muss und so, weisst du?
Das macht mich stutzig
Deine Freundin könnte BAB beantragen. Berufsausbildungsbeihilfe. Es ergänzt die Vergütung bis zum Regelsatz. Hatte bei 550 EUR ABV, noch 60 EUR / Monat bekommen.


job
Ab welcher Arbeitnehmerzahl darf ein Betriebsrat gewählt werden?

Gibt es da Richtlinien oder feste Bestimmungen? Das ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 1: § 1 Errichtung


ausbildung
Verkürzung der Ausbildungszeit

- jeden Fall gehen. Bei einer regulären Ausbildung ist eine Ausbildungsdauer von 2 Jahren das absolute Minimum. So wurde es von -- Prüfungen sind schneller da, als du denkst. nein, nicht möglich


euro
Die Euro-Scheine werden nach und nach umgestellt auf fälschungssicherere Scheine.soll das …

- hundert euro schein drucken. nicht auszudenken bei 1 million euro bei z.b 50 cent münzen sie muss man nicht sonderlich -- münzen ja auch bezahlen. Geld ist Geld egal welches. ist das geplant. ja söder hat mal darüber gesprochen eben -