Ist adoptivkind nach juristischen recht abkömmling
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Ist ein adoptivkind nach dem juristischen recht auch ein Abkömmling
Da sag ich mal ja, weil das Adoptivkind ja auch den Namen der Eltern annimmt. Manche Adoptivkinder wissen ja noch nichtmal das sie adoptiert sind.
Hallo Gast 21678,
Die neue Minderjährigen-Adoption ist eine Volladoption, d.h., mit dem Ausspruch durch das Vormundschaftsgericht erlangt das adoptierte Kind die volle Stellung eines ehelichen Kindes auf allen Rechtsgebieten. So erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Ursprungsfamilie und etwaige Ansprüche , die Integration in die neue Familie ist vollständig; das angenommene Kind ist also jetzt nicht nur mit den Adoptiveltern, sondern mit deren gesamter Verwandtschaft verwandt, was auch Auswirkungen auf die Erbansprüche hat, die ebenfalls keinen Unterschied zwischen blutsverwandten und adoptierten Kindern machen.
Hier noch weitere Informationen:
Adoption – Wikipedia
Sarotti6