Ipod 3 ausgetauscht recht wandlung

Ich habe mir im Mai letzten Jahres einen IPod 4. Generation 20GB gekauft, der inzwischen zum dritten Mal mit einem Festplattenschaden "ausgetauscht" wurde. Ausgetauscht heisst in diesem Falle, dass ich ein Gerät mit einer anderen Seriennummer bekommen habe, sich allerdings meine ursprüngliche Garantie von einem Jahr nicht verlängert hat. Das neue Gerät hat einfach eine Garantie von 90 Tagen bekommen. Der neue Pod liegt jetzt zum Abholen bereit- Problem ist, dass ich schon vor der Reparatur versucht habe, ein komplett neues Gerät zu erhalten bzw. mein Geld zurückzubekommen. Mir wurde gesagt, dass Apple das erst nach dem 3 Versuch macht. Allerdings bin ich nun auf Art 440 BGB gestossen. Die Frage ist für mich- kann Apple sich über die anderen Seriennummern aus der Affäre ziehen? Wenn die Geräte tatsächlich Fabrikneu gewesen wären, hätte die Garantie doch wieder ein Jahr laufen müssen, oder? Wie kann ich vorgehen, um mein Geld zu bekommen? Die Kundenhotline hat mich an die Rechtsabteilung verwiesen, aber mit professionellen Juristen möchte ich nicht über Artikel und deren Auslegung diskutieren müssen. Außerdem liegt ein "ausgetauschter iPod" für mich bereit- habe ich damit der Reparatur zugestimmt und keine Möglichkeit mehr, auf meinem Recht auf Wandlung zu bestehen? Kann ich auch den Zwischenhändler angehen oder muss ich mich direkt mit Apple rumschlagen? für die Hilfe, bin schon sehr gespannt auf Antworten

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IPod zum 3. Mal ausgetauscht- Recht auf Wandlung?

Wenn du nach 9 Monaten jetzt noch eine Garantie von 90 Tagen hast ist das die Differenz zu den 12 Monaten Garantie zum Kaufdatum.
Mit dem 4. Gerät hast Du jetzt den 3. Servicefall abgeschlossen.
D.H. bis jetzt ist alles im Rechtlichen Ramen und Du kannst nichts machen.
Sollte dieses 4. Gerät innerhalb der 3 Monate kaputt gehen, dann kannst Du Wandlung verlangen.
Vorher wirst Du definitiv keine Chance dazu haben.
Beste Lübeck
Mirco