Inkassounternehmen konto sperren

Ja dürfen sie, wenn sie einen entsprechenden Entschluss haben.

10 Antworten zur Frage

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Darf ein inkassounternehmen ein konto sperren

Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das kann höchstens die Bank machen, wenn du zu viel ins Minus gegangen bist, und nicht mal dann, dann bekommst du halt einfach kein Geld mehr, bis dein Gehalt oben ist.
Umgekehrt natürlich, dass das Inkasso zu viel vom Konto abgezogen hat, dass du dadurch ins Minus gehst und die Bank dir kein Geld mehr gibt, das könnte natürlich sein.
Also falls du pfänden meinst, also das Konto leer räumen, ja das können die bis zu einem unbestimmten Grad. Dann kannst du aber her gehen, wenn du eine gute Bank hast und das Geld wieder zurück buchen. Allerdings nutzt es dir nicht viel und du zahlst Mahnspesen und Rückbuchungsspesen und es werden immer mehr Schulden, also würd ich es nicht machen. Lieber die Schulden alle abzahlen und dann Ruhe haben.
Also nicht nur rückbuchen, sondern die betreffende Firma sperren, sodass die nicht einfach abbuchen können. Und dann machst du mit dieser Inkassofirma am besten eine Raten oder Teilzahlung die du dann am besten regelmäßig einmal im Monat einzahlst.
Guten Morgen, du kannst dir gar nicht vorstellen, wer alles dein Konto sperren/pfänden kann.
Bezahl mal deine Kfz-Steuern nicht, dann kannst du mal schauen, wie schnell das geht.
ja aber pfänden ist was anderes als sperren.mein ich jedenfalls.
Ob und wann ein Konto gesperrt wird, entscheidet immer noch die Bank. Und wenn du deine Schulden nicht bezahlst, dann kommt halt der Exikuter, das hat aber mit dem Bankkonto nichts zu tun. Dann geht das vor Gericht und du hast brutale Schulden. Aber ein Konto zu haben, kann mir niemand verwehren außer die Bank, denk ich mir.
Also da müsste ich schon extrem falsch informiert sein, weil ich kenne drei oder vier Fälle, in denen ein Haufen Inkassoschulden rausgekommen sind, und das ist einfach Blödsinn, die können dir das Konto nicht sperren.
Der Fragesteller wird wohl pfänden gemeint haben, wenn er es im Bezug auf ein Inkassounternehmen anführt, manchmal drückt man sich ein wenig "wirr" aus.
lol* Na dann passt man ja zu mir.
Ok.dann natürlich ja. Du kannst die Pfändung aber rückgängig machen, jedoch bringt es dir außer Spesen überhaupt nix.Leider, hab ich am eigenen Leib erlebt
so, wie du gefragt hast: nein!
die bank sperrt das konto bei überschreitung des dispolimits auch nicht - sie zahlt eben einfach nichts aus, bzw. lässt keine lastschriften etc. mehr zu!
eine kontosperre kann höchstens auf gerichtlichen beschluss erfolgen und das erfährst du dann vorher
der sogenannte pfändungs und überweisungsbeschluss wird erst an den drittschuldner zugestellt und dann erst an den schuldner
erfährst du immer erst hinterher
sie dürfen
für eine kontopfändung muss ein titel
vorliegen das zuständige amtsgericht überprüft die forderung und erlässt dann den sogenannten pfändungs und überweisungsbeschluss
der wird durch den zuständigen gerichtsvollzieher zugestellt
erst an die bank und dnann erst an dich
Nur wenn das i-büro einen beschluß hat.den bekommt nur derjenige der der forderung glaubhaft machen kann.Übrigens: der Pfändungsfreibetrag für einen ledige beträgt 989,99€ für zwei 1569,99€.Ausnahme:Unterhaltspfändungen.