Hängt geschäftsfähigkeit testeierfähigkeit nach deutschem recht zusammen

Grundsätzlich nicht. Um testierfähig zu sein, muss man mind. 16 Jahre alt sein. Weiterhin muss der Testierende einen ernsthaften Testierwillen aufweisen und auch die übrigen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Auch jemand, der z.B. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten unter Betreuung steht, ist im Prinzip testierfähig, jedoch gibt's hier ebenfalls Einschränkungen. So kann z.B. jemand nicht testieren, wenn eine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit", Geistesschwäche oder eine Bewusstseinsstörung vorliegt oder man nicht in der Lage ist, die Bedeutung des Testaments zu erfassen.

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Hängt die Geschäftsfähigkeit mit der Testeierfähigkeit nach Deutschem Recht zusammen?