Home schooling warum ist lernmethode deutschland verboten wo nachbarländern erfolg praktiziert wird

Zur rechtlichen Lage weltweit Schulung in Eigeninitiative der Eltern ist in allen Ländern der Erde weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat - außer in Deutschland. In Hessen sehen Behörden Homeschooling als Straftat an, alle anderen deutschen Bundesländer ahnden diese Schulform als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern, Zwangszuführungen oder gar Gefängnis und Sorgerechtsentzug. Meines Wissens gibt es kein anderes Land der Erde, das Homeschooling in geordneten Familienverhältnissen bestraft. Mit welchem besonderen Recht ist dies bloß in Deutschland möglich? In Artikel 26, Absatz 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." http://www.homeschooling.de/

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Home schooling-warum ist diese Lernmethode bisher in Deutschland verboten wo sie doch in unseren Nachbarländern mit Erfolg praktiziert wird?

Auf Grund der positiven Entwicklung der Kinder dulden auch in Deutschland viele Behörden die Homeschool-Familien trotz der gesetzlichen Grauzone.
Immer wieder finden sich scharfe Gegner des Homeschoolings, so z.B. die ehemalige Schulministerin von NRW, Ute Schäfer oder die ehemalige bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier, die beide auch Kinder schon mal polizeilich abholen ließen und Eltern das Sorgerecht entzogen.
Um die Rechte verantwortungsvoller Eltern für Familien und Hausunterricht in Deutschland zu verteidigen, ist in Deutschland der Verein "Schulunterricht zu Hause gegründet worden. Die einzige praktische Unterstützung für zu Hause schulende Familien geht von dem seit nun 25 Jahren bestehenden christlichen Heimschulwerk Philadelphia e.V. aus.
In Deutschland ist die Schulpflicht nicht im Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – als Ausdruck der Kulturhoheit der Länder – nur in den einzelnen Landesverfassungen. Allerdings sind die Länder hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. Dies kann auch aus dem nachfolgenden Absatz abgeleitet werden, der den Eltern das Recht einräumt, über den Besuch des Religionsunterrichts zu bestimmen. Diese Regelung schützt im Umkehrschluss die freie Verfügung der Eltern über den Schulbesuch ihrer Kinder nicht vor landesgesetzlichen Eingriffen in anderen Bereichen als dem Religionsunterricht.
Nach der Schulpflicht schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an. Sie kann in allen Bundesländern durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung erfüllt werden. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. In Bayern wird der Stichtag für die Einschulung ab dem Schuljahr 2005/2006 bis 2010/11 auf den 31. Dezember verschoben. In Baden-Württemberg ist der 30. September der Stichtag. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden. Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt spätestens mit der Einschulung.
Es können jedoch auch schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, auf Antrag der Eltern unter Beteiligung eines schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes von der Schulleitung für ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht der Grundschule oder der Sonderschule zurückgestellt werden. Mehrere Bundesländer haben den Beginn der Vollzeitschulpflicht inzwischen teilweise vorverlegt, so dass auch fünfjährige oder sogar noch jüngere Kinder berechtigt zum Schulbesuch sein können, wenn sie entsprechend weit entwickelt sind. Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Einschulung besteht bislang ebenso wenig wie eine vorzeitige Einschulungspflicht.
Schulpflicht – Wikipedia
das wäre die rettung der schulkarriere meiner jüngsten tochter-schade
man muss das auch so sehen. würden alle kinder zu hause unterrichtet, wäre der verwaltungsaufwand enorm.
auch möchte der staat, dass seine bürger eine gewisse grundausbildung erhalten (wegen späterer chance "selbsterhaltungsfähig" zu sein - auch da gibt es noch viel in unserem schulsystem zu tun).
wenn die persönlichen wohnverhältnisse es erfordern, z.b. es keine grundversorgung mit schulen gibt oder der anreiseweg zur schule zu beschwerlich ist, können auch jetzt schon schulpflichtige kinder zu hause unterrichtet werden. allerdings nur auf antrag und begründung.
tolle antwort-!warum schreibst du sie in einem kommentar-meine frage sollte zu diskussionen führen! bayern
Aber Artistenkinder etc. werden doch privat unterrichtet. Oder fällt dies nicht unter diesen Begriff?
die haben bestimmt eine ausnahmegenehmigung da sie ja nie lang an einem ort sind und so der schulbesuch unmöglich ist
Na, der Antwort kann man ja kaum was hinzufügen.
Ich hab aber letzens im TV eine Sendung darüber gesehen, darin wurde eine Familie vorgestellt, deren Kinder noch nie zur Schule gingen und die sie zu Hause unterrichten. Diese Familie hat in einem harten Kmapf eine Ausnahmegenehigung erwirkt. Die Kinder besuchen ab und zu die Schule und werden dort von einer Lehrerin überprüft. Solange sich die Kinder trotz Heimbeschulung positiv entwickeln und mit dem Stoff der Klassenstufen mithalten, darf der Unterricht zu Hause fortgeführt werden.
Aber ich glaube, solche Beispiele sind die absolute Ausnahme.
Ich glaube schon, dass ein Kompromiss gefunden werden müsste, dass die Möglichkeit der Heimbeschulung besteht, aber die Eltern diese auch nachweisen müssen. Würde dieses Konzept regelrecht im Land Schule machen, hätte ich die Bedenken, dass die "falschen" Kinder unter diesem Vorwand nicht zur Schule gehen.
Ich kann mich krumel65 nur anschließen mit dem Verdacht, dass dann die "falschen" Kinder nicht in die Schule gehen. aber bei denen riskieren die Eltern wahrscheinlich ohnehin alles, nur um sie nicht in die Schule zu schicken, siehe Zeitungsartikel letztes Jahr über religiöse Eltern, die sogar nach Österreich umgezogen sind deswegen.
Hier in Frankreich ist Heimunterricht zwar nicht sehr verbreitet, aber zugelassen. Die Eltern, die das ernst nehmen, erzielen auch durchaus gute Erfolge. Vor ein paar Monaten war im Fernsehen eine Reportage über verschiedene Initiativen in dieser Richtung, und dort wurde z.B. eine Familie gezeigt, Mutter Lehrerin , die ihren Job hat ruhen lassen, um ihre drei Söhne zu Hause zu unterrichten. Sehr lebensnah und konkret, mit dem Ergebnis, dass der Älteste, technisch begabt, die Mittlere Reife nachholte und jetzt Fachabitur macht, um den zweiten reißen sich die örtlichen Handwerker, da er Selbständigkeit, Arbeitswillen, Interesse und Initiative zeigt, und der dritte ist seinen Altersgenossen weit voraus mit dem Pensum.
Für Kinder, die in Frankreich zu Hause unterrichtet werden, gibt es keine Lernzielkontrollen; wen sie so ca. 10 sind, überprüft der Schulrat , ob sie einigermaßen lese, schreiben und im Zahlenraum 1000 rechnen können.


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- Vorteile, denke ich.q Eigentlich möchte ich gar nicht in die Zukunft sehen können-obwohl es manchmal schon sehr verlockend -- Also! Wenn ein Gott schon mit dieser Last nicht fertig wird, wie dann ich als dummer Mensch?" Valiantwing *. Odin -- können-obwohl es manchmal schon sehr verlockend wäre. Aber dann ist es ja nicht mehr spannend Lesewichtel- Guten Tag! "Da diese Auswahl erlaubt ist sage ich: NEIN! Warum so ausdrücklich? Kennst Du die Geschichte in der ODIN -