Haftet träger kindergartens sachschaden ausflug zug kind rucksack liegengelassen
Erst mal würde ich mich bei der bahn erkundigen , ob der Rucksack gefunden wurde.
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Haftet der Träger des Kindergartens für den Sachschaden, wenn bei einem Ausflug im Zug das Kind den Rucksack liegengelassen hat?
Das kommt darauf an, w i e der Träger die Kindergärtnerinnen abgesichert hat. Ansonsten sind sie dafür verantwortlich, dass nichts liegten bleibt, wenn sie mit Kindern unterwegs sind. Dieser letzte "Rundumblick" wurde uns früher bereits bei der Ausbildung so eingetrichtert, wie heute den Autofahrern bei der Ausbildung der "Schulterblick".
Notfalls würde ich meine private Haftpflicht fragen bzw. die der Eltern des Kindes.