Habe auto verkauft käufer nach rumänien ausgeführt wie bekommt mwst
3 Antworten zur Frage
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Ich habe ein Auto verkauft.Der Käufer hat es nach Rumänien ausgeführt. Wie bekommt er die MwSt wieder?
das Steuerrecht ist leider etwas detaillierter ausgeführt als Deine Frage. So einfach ist die Frage nicht zu beantworten.
es fehlen einige angaben um die frage beantworten zu können.
handelt es sich um einen neuwagen, bzw. ist dieser wagen unter sechs monate alt? was hat er gelaufen, ein pkw kann auch als neuwagen gelten, wenn er einige jahre alt ist, aber noch wenige kilometer gelaufen hat.
hast du den pkw mit gesondertem ust-ausweis verkauft? dann bist du als unternehmer aufgetreten, ist du unternehmer?
weiterhin muß sicher sein, dass das fahrzeug auch ausgeführt wurde, war der erwerber auch Rumäne?
Das kommt darauf an, ob Du es Privat verkauft hast, oder als Händler:
Ein Privatverkäufer führt keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab, also kann der Käufer sich auch keine Steuer wiederholen.
Ein Händler weist die Mehrwertsteuer auf seiner Rechnung aus. Mit dieser Rechnung geht der Käufer zu seiner entsprechenden Zollstelle, weist die Ausfuhr des KFZ nach und bekommt die Steuer erstattet.
Hier wird erklärt, welche Formalitäten dabei zu beachten sind:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/f0_aussenwirtschaft/b0_privatpersonen/a0_warenausfuhr/a0_anmeldeverfahren/index.html
http://dinj.gvogt.de/tiki-index.php?page_ref_id=51
Die MwSt. kann generell nur erstattet werden, wenn sie vorher explizit berechnet wurde und an das Finanzamt abgeführt wird.
Ansonsten treten obige Zollformalitäten in Kraft.
Bei der Ausfuhr eines Kfzs bekommt man die vorher berechnete MwSt gegen Nachweis erstattet, muß aber das nach Rumänien eingeführte Auto verzollen.