Habe aufsichtspflicht verletzt
meine 6jährige Tochter hat ein auto beschadigt mit Ktatzern.Hat dieses vorgang aus Angst aber später abgebrochen. Es sind tatsächlich von Ihr ein paar Kratzer vorhanden.Ich habe immer am Fenster gestanden und aufgepasst, bis das Telefon geklingelt hat und ich noch zur Toilette mußte. Jetzt soll meine Tochter vor Gericht aussagen und wir für den Schaden aufkommen.Kennt sich jemand mit solch einer Situation aus und der Aufsichtspflicht?
4 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Habe ich meine aufsichtspflicht verletzt
Wenn die private Haftpflichversicherung den Schaden übernimmt: Dann alles o.k.
Ansonsten werden solche Fälle häufig vor Gericht ausgetragen, weil die Richter nach Einzelfall entscheiden. Deshalb erwarte von mir keine Prognose.
Zu den Leistungen einer Haftpflichversicherung gehört auch, den zivilrechtlichen Schaden vor Gericht abzuwehren. Ähnliche Wirkung wie eine Rechtsschutzversicherng.
Wenn du keine PrivatHP-Vers. oder Rechtsschutz hast: Musst du das Verfahren alleine durchstehen.
Un gegen zukünftige Fälle sofort HPV abschließen; für Eltern mit Kindern und Radfahrern eine Notwendigkeit.
Mir hat mein Versicherungsmensch damals in einer ähnlichen Situation gesagt, dass man Kinder nicht 100 % beaufsichtigen kann.
Unter 7 Jahren ist eigentlich niemand dafür haftbar.
Zur Toilette wird man ja wohl noch dürfen!
Allerdings gibts da keine Garantie für.
Bitte erkundige Dich bei Deiner Haftpflichtversicherung.
du kannst diener tochter ja nun nicht auf jeden schritt folgen.
es wird dann eher heißen->eltern haften für ihre kinder,also wird es wohl so sein,das du für den schaden aufkommen musst,deine tochter ist er 6,sie kann es selber nicht.
Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig, von daher kann man sie nur mit einer Privatklage zur Kasse bitten. Allerdings hat wohl ein Kind im Alter deiner Tochter kein Einkommen, so dass man sich an die Eltern wendet. Diese werden dann allerdings nur dann haftbar sein, wenn man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann - wie du in deiner Frage ja schon einräumst. Aber nicht so schnell: ob es wirklich eine war, entscheidet der Richter, und so warte einfach die Verhandlung ab.
Darüber hinaus kann ich nur auf die Antwort von marwief verweisen.
Zitat:
"Nach den Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Wenn Eltern aber im Falle eines Fremdschadens, den das Kind verursacht, nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, müssen Sie oft keinen Schadenersatz zahlen. Dieser Nachweis ist allerdings nicht immer leicht zu erbringen."
Quelle und mehr Informationen unter;
Haften Eltern für ihre Kinder? - freenet.de