Habe 2007 400 euro job wie anlage n eintragen
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Ich habe 2007 nur einen 400-Euro-Job gehabt. Wie muss ich ihn in Anlage N eintragen?
Mein Mann muss eine Einkommensteuererklärung 2007 abgeben. Habe ich vergessen zu schreiben, tut mir leid.
Eine Abschrift was elektronisch von deinem Arbeitgeber übertragen wurde, mußt du haben!
Dein Arbeitgeber ist zur Ausstellung verpflichtet und auch nur damit kannst du deine Erklärung abgeben!
Aber, hast du soviel zum absetzen, das es sich lohnt, bei einem 400€ Job eine Steuererklärung zu machen?
Die Frage ist, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, als Pflichtveranlagt wird, oder ob du eine Antragsveranlagung stellen möchtest.
Hast du in 2007 nur deinen 400€ Job gehabt, brauchst du keine Erklärung abzugeben. Würde sich auch nicht rentieren, da du keine Erstattung erhalten wirst. Aufgrund der 400€ wirst du nur Sozialabgaben gezahlt haben, aber keine Lohnsteuer. Und wer keine Lohnsteuer gezahlt hat, kann auch keine wiederbekommen. Oder anders ausgedrückt: man kann nur so viel Lohnsteuer maximal erstattet bekommen, wie man auch gezahlt hat.
Wie gesagt, solltest du nur die 400€ im Monat verdient haben, hast du auch keine Lohnsteuern bezahlt = eine ESt-Erklärung rechnet sich nicht.
Es sei denn, dass FA hat eine ESt-Erklärung angefordert, dann bist du zur Abgabe trotzdem verpflichtet.
Zu der Ergänzung der ursprünglichen Frage:
Im Regelfall füllt man die Kennziffern 168, 110, 140, 150 und 142 aus. Evtl. noch 119, 121 und 120 miteinbeziehen, falls z.B. noch Arbeitslosengeld etc. ausbezahlt wurde.
Auf der Seite 2 evtl. noch Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Und dann vll. noch Werbungskosten , wobei da eigentlich dir automatisch eine Pauschale gegeben wird, brauchst da also nicht unbedingt etwas angeben.