Hab ne pers frage mahnbescheid

Folgendes: Mitte August 2011 hab ich einer Bekannten 30€ geliehen. Standard-Schicksal-Figur: Alleinerziehende Mutter - HARTZ IV und chronisch Pleite Mittlerweile hat sie seitdem aber 3x HARTZ IV-Kohle bekommen. und ich warte immer noch auf die Rückzahlung. Mir reißt langsam der Geduldsfaden und erwäge ernsthaft ihr einen Mahnbescheid zuschicken. Quasi auf diese Art ein Exempel statuieren, damit sie es endlich mal lernt. Meine Frage nun: Welche Kosten kommen da auf mich zu? Denn vermutlich werde ich in Vorleistung treten müssen - oder?

4 Antworten zur Frage

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Hab ne pers. Frage bezüglich Mahnbescheid.

Dein Vorhaben ist sinnlos, teuer und überflüssig.
1. Du musst beweisen können, dass du ihr 30 Euro geliehen hast du was schriftliches?
2. Die Kosten für einen Mahnbescheid liegen bis 900 Euro Streitwert bei pauschal 23 Euro, die du vorleisten musst. Allein das wäre schon sinnlos.
3. Selbst wenn du die Forderung beweisen kannst, du einen vollstreckbaren Titel hast, was nützt er dich. Bei der Frau ist eh nichts zu holen, da sind keine Wertgegenstände und das ALG2 ist auch nicht pfändbar.
Fazit: Versucht so das Problem so zu lösen und selbst wenn sie dir nur 10 Euro/Monat gibt. So hast du wenigsten 10 Euro.
Wenn der Schuldner den Mahnbescheid widerspricht, musst du klagen und das heißt noch höhere Kosten für dich; die du zwar vom Schuldner zurückholen kannst, aber wie denn, wenn er nichts hat.
Daher 10 Euro/Monat.
Gerichtskosten weiß ich nicht. Da ich in solchen Fällen immer meine Anwältin an zu rufen pflege und ein Ber. Gespr. nicht unter 200 € ab geht.
Ich hab ziemliches Vertrauen zu der Dame; die hat mir schon manchen nützl. Ratschlag gegeben.
Wenn sie deine Mahnung an ficht, müsstest du aber erst mal die Berechtigung deiner Forderung dar tun.
Der Onkel von unserm Nachbarn hat Fernsehgeräte vertrieben für 5 DM Ratenzahlung / Monat; ich war zufällig mit der Schule bei der Urteilsverkündung.
" Das Gericht sieht es nicht als seine Aufg. an, unseriösen Lockangeboten Vorschub zu leisten - die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. "
Mach dich mal über das Limit schlau; wie hoch dass deine Schadensforderung mindestens sein muss, dass das Amtsgericht sie an nimmt.
du musst bezüglich der kosten des mahnbescheides in vorleistung treten! allerdings kann ich dir nicht sagen, was der denn kostet.
widerspricht sie dem mahnbescheid, dann musst du zahlungsklage erheben und auch hierfür in vorleistung treten.
alles in allem kommen auf dich für mahnbescheid und zahlungsklage kosten von etwa 150 bis 200 euro zu. selbst wenn du recht bekommst: was nützt es dir? von einem hartz4-empfänger ist nix zu holen und letztlich bleibt für dich "ausser spesen nix gewesen"
zu beachten ist auch noch die beweisbarkeit deiner forderung (die wird beim mahnbescheid noch nicht geprüft, sondern erst bei der zahlungsklage. ausserdem werden so formale kleinigkeiten geprüft wie "war der betrag überhaupt schon fällig?" oder "liegt ein rechtlich einwandfreier zahlungsverzug vor?
wenn du das nmicht schriftlich hast dass du es ihr geliehen hast, dann hast du keine chanze


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