Gültigkeit geschwindigkeitsbeschränkung lastkraftwagen 7 5

Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Lastkraftwagen >7,5 t durch eine danach angebrachte allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben? z.B. wenn einer 60km/h für LkW´s >7,5 t nach ca. 1km eine allgemeine 80 km/h Beschränkung folgt

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Gültigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung für Lastkraftwagen >7,5

Die auf den Verkehrszeichen angegeben Geschwindigkeit ist einzuhalten, bis sie durch entsprechende Schilder aufgehoben wird.
Dies gilt aber nicht für LKWs über 7,5 t, wenn nur ein Fahrstreifen je Richtung zur Verfügung steht. Dann dürfen diese LKWs nur 60km/h fahren, auch wenn ein Schild genehmigt, das 80 km/h gefahren werden darf.
bis sie durch entsprechende Schilder aufgehoben wird."
genau das sagt meine Antwort,
Minimalistisch formuliert. Dass der LKW wahrscheinlich auch ohne Schild sowieso dort nur 60 km/h fahren darf, ändert nichts an der Richtigkeit Deiner Aussage.
Maßgeblich für die Bestimmung der jeweils außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw sind die §§ 3 und 18 StVO.
Es sind dabei zu unterscheiden Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
bis zu 3,5 to
mehr als 3,5 to. und
mehr als 7,5 to.
Lkw bis 3,5 to. zGG:
Für sämtliche Fahrzeuge bis zu 3,5 to. zGG gilt außerorts zunächst generell eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht auf
Autobahnen und
autobahnähnlich ausgebauten sonstigen Straßen Zeichen 295 oder 340.
Dies gilt auch für Lkw, die unter die Gewichtsbeschränkung fallen.
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 to. zGG:
Diese Lkw müssen außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten.
Ob es sich bei einem derart schweren Fahrzeug um einen Pkw oder um einen Lkw handelt, ist nach dem aus dem jeweiligen Auf- und Ausbau ersichtlichen Transportzweck zu bestimmen. So ist z. B. ein sog. Sprinter, der eindeutig für Gütertransportzwecke eingerichtet ist, ungeachtet seiner Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren ein Lkw und fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmungen für Pkw.
Die Art der benutzten Straße spielt für diese Gewichtsklasse keine Rolle.
Lkw über 7,5 to. zGG:
Derart schwere Lkw müssen außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten.
Lediglich auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen außerorts dürfen diese schweren Lkw mit 80 km/h fahren.
Nicht ganz eindeutig wird die Frage beantwortet, ob Lkw über 7,5 to. auch auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen, die keine Kraftfahrstraßen sind, 60 km/h oder 80 km/h einhalten müssen. Die wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass auch auf solchen Straßen 60 km/h eingehalten werden müssen.
Die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw
Also Nein
Im konkreten Fall kommt nach der generellen 80km/h Beschränkung eine generelle jedoch nicht LkW > 7,5 t spezifische Aufhebung der Beschränkung. Ist dies nach der StVO korrekt, denn eine "entsprechende Beschilderung" läßt Interpretationen zu?


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