Gültigkeit gebrauchtwagengarantie

Servus zu der Frage gibts ne kurze Vorgeschichte. Schonmal meinen Respekt für jeden der jetzt nicht wegklickt Letztes Jahr im August kaufte ich mir nen Gebrauchten bei dem Autohändler Wiegers. Müsste eigentlich einigen bekannt sein. Er warb damals mit dem 111 Punkte Check für jedes seiner Autos und einer entsprechenden Gebrauchtwagengarantie von einem Jahr. Dieses Jahr brauchte ich seit dem Kauf zum allererstenmal meine Klimaanlage. Kühlung? Fehlanzeige. Also ab zu meiner Stammwerkstatt. Die stellten fest das der Kühlmittelbehälter leer war. Auf Grund des Verdachtes einer Undichtigkeit wurde der Behälter aufgefüllt und ein Farbstoff hinzugegeben. Nach knapp 2 Wochen war es wieder vorbei mit der kühlen Luft. Wieder zur Stammwerkstatt. Der Wagen wurde durchleuchtet und es wurde eine undichte Stelle am Kondensator gefunden. Der Austausch würde knapp 610 Euro kosten. Nun meine Frage: würde ich jetzt nach Wiegers fahren und den undichten Kondensator bemängeln, wären die dazu verpflichtet ihn im Umfang der Gebrauchtwagengarantie auszutauschen oder könnten se sich da rausreden da ich vorher in einer freien Werkstatt wegen des Defektes war? an alle Helfenden Dat Biernot

11 Antworten zur Frage

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Gültigkeit der Gebrauchtwagengarantie

Aktueller Status. Bekam nen Anruf von Wiegers. Die müssen schauen ob der Defekt ein Verschleiß ist oder vielleicht von nem Steinschlag herbeigeführt wurde. Auf jeden Fall checken se den Wagen erstma durch.
Kein Wort wegen meinem Besuch bei meiner Stammwerkstatt.
Andere Frage: wäre es möglich das se beim checken den Kondensator so manipulieren können das es wie ein Steinschlag aussieht?
Könnte ein Gutachter feststellen ob ein angeblicher Steinschlag nur hinzumanipuliert worden ist?
Endstatus: habe den Wagen heute früh bei Wiegers abgegeben. Später kam der Anruf das der Kondensator ausgetauscht werden muss. Und Wiegers übernimmt die vollen Kosten dafür. Mir fällt ein Stein vom Herzen.
für die vielen guten Antworten. Die haben mir doch teilweise Mut gemacht zu dem Händler zu fahren. , das war super von euch
Bei älteren Gebrauchten greift oft die gesetzliche, einjährige Händlergewährleistung. Bei der muß der Autohändler innerhalb von sechs Monaten nach Verkauf einen Schaden auf eigene Kosten richten, wenn der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorlag. Will er nicht zahlen, muß er beweisen, daß er ein einwandfreies Auto übergeben hat. Ab dem siebten Monat muß der Käufer dem Händler nachweisen, daß das Fahrzeug bereits beim Kauf Mängel hatte, jetzt zu Deiner Sorge, Du hättest natürlich zu dem Händler fahren müssen und ihm den Mangel anzeigen müssen so dass er seinen Verpflichtungen nachkommen kann, abgesehen davon kommt es darauf an welche Garantie Du hast, was steht im Vertrag? Muss der Schaden bei der Werkstatt behoben werde, was sehr häufig der Fall ist. Auf jeden Fall hast Du jetzt einen schweren Kampf vor Dir.
Kein Kondensator geht durch Steinschlag kaputt, das wäre wirklich eine Ausnahme, Frische Dellen sind immer zu erkennen
Ok, dann mal schauen ob ein Gutachter notwendig sein wird. Bringe den Wagen morgen früh dort hin und werden morgen Abend nach der Arbeit berichten wie der Status ist.
Das glaube ich nicht, sei höflich aber bestimmt
Die gesetzliche Garantie beträgt 6 Monate, was von der zusätzlichen Garantie abgedeckt wird, steht sicher im "Kleingedruckten". Frage doch einfach nach, das kostet ja bekannterweise nichts. Der Händler vergibt solche Garantien meist nicht ohne sich selber abzusichern, deshalb trägt seine Versicherung dann die Kosten. Ist der Händler allerdings ein Windhund hat er mit der Garantie geworben und das Geld für die Versicherung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Dann wird's wie in der ersten Antwort bereits erwähnt etwas "haariger" und er versucht sich aus der Verpflichtung herauszuwinden.
Oh doch, schon seit ein paar Jahren! Deshalb verkaufen Händler alte "Möhren" auch lieber in's Ausland oder an andere Händler. Bei Verkauf von Händler an Privat muss Garantie/Gewährleistung dabei sein.
Du irrst schon wieder Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Das Gesetz kennt den Begriff Garantie nicht. Gewährleistungspflicht ist gesetzlich geregelt, Garantieleistungen sind es nicht.
Ich irre nicht! Mir ist der Unterschied schon bekannt, deshalb ja "Garantie-Schrägstrich-Gewährleistung" Entweder der Händler haftet für die Sachmängel aus eigener Tasche, also Gewährleistung oder er schließt eine Rückversicherung ab, die dann GARANTIERT, dass die Kosten der Sachmängel übernommen werden.
Letztendlich für den Betroffenen egal, wie das Kind genannt wird. Hauptsache er bekommt seine Kosten erstattet.
Ein Irrtum ist dann aber doch dabei. Die Frist beträgt sogar 12 Monate, nach 6 Monaten muss aber der Käufer in die Beweispflicht.
noch eine Quellenangabe:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp?quer=recht_und_rat
ergänzend zur antwort von yuliya: geh aber erst zum anwalt, wenn sich der händler geweigert hat, für garantieleistungen geradezustehen. sonst kann es sein, dass du auf den anwaltskosten sitzenbleibst: "der hätte ja nicht zum anwalt gehen brauchen; klar hätte die garantie gegriffen; hätte ja nur zu mir kommen müssen