Grundschule verklagen psychoterror kindheitstagen

ist es möglich, als erwachsener über dem 20sten lebensjahr seine ehemalige grundschule und/oder bestimmte lehrer zu verklagen, wenn diese mithilfe von psychoterror schwer die zukunft beeinflussten durch diverse psychische folgen?

19 Antworten zur Frage

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Grundschule verklagen, wegen psychoterror in kindheitstagen

nochmal für alle, ist theoretische frage.
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angenommen, es handelt sich hierbei um reine schickanen und anschuldigungen gegen den schüler, die nicht gerechtfertigt wahren. möglichekiten wurden verweigert, zeugnisse absichtlich schlecht aus geschrieben. betreffender schüler wurde zum buhman gemacht und minderwertig behandelt.
nehmen wir DANN noch hinzu, das diverse lehrer sogar handgreiflich wurden und einzelnen kindern mit der flachen hand ins gesicht geschlagen haben.
+ mehrfachen vorkommnissen des schulleiters in diese richtung.
nehmen wir mal an, das es mehrere ehemalige schüler gibt, die zeugenaussage machen können und nachweislich NICHTMEHR nach grundschulzeit mit entsprechender person zu tun haben.
Nein. Selbst wenn es nicht verjähren würde, dann könntest du weder die Ereignisse noch die zusammenhänge mit dem hier und jetzt eindeutig beweisen. also vergiss es
ach nicht? also zählen die aussagen alter klassenkameraden nicht? die müssten dann ja zur aussage herrangezogen werden. also in dem falle würde es ja "eindeutige" beweise geben.
also vergiss es^^"
eine nette schadensfreude. aber ich habe hier nie behauptet das es mir oder jemandem in meinem umfelde passiert ist. ich darf dich nochmal darauf aufmerksam machen das wir hier ein wissenforum sind, mit sehr vielen theoretischen fragen. zudem klingt deine antowrt nicht gerade universell. du setzt ja vorraus das es garkeine möglichkeit gibt, dies nach zu weisen.
Das befasst sich ja nur mit der was wäre wenn Situation die sich ergäbe würde eine solche Straftat nicht verjähren.
einer von uns ist zu müde. ich kann nix ganzes aus dem text ziehen
Alles Straftaten außer Mord und Völkermord verjähren.
Verjährung im Strafrecht
Es müsste schon schlagfertige Beweise geben um das jetzt noch durchzukriegen, damals hätte man leichter was machen können, bzw. die Eltern.
Klar, klagen kannst du immer. Ob viel dabei heraus kommt ist eine andere Frage.
Du kannst Dich aber dafür einsetzen, dass esn nachfolgenden Generationen besser ergeht als Dir. Wenn es klappt, hast Du auch eine gewisse Genugtuung. Aber Klagen dürften chancenlos sein
ich habe mich schon zu schulzeiten für die rechte der schüler eingesetzt und sie auf ihre rechte aufmerksam gemacht
Das war gut so, aber offenbar hast Du Dich zu wenig für Dich selbst einsetzen können. Aber ich bin davon überzeugt, dass Du mit einer Klage nichts erreichen wirst.
>_> ich kann mich bald nichtmehr wiederholen. das ist eine THEORETISCHE FRAGE!
ich hätte mir eher gewünscht, das mehr auf mich hören. aber leider passierte das zu selten.
Ja, Zivilcourage ist häufig ausgestorben. Alles klar.
man muss sich ja nur mal anschauen wie alle am gaffen sind, wenn mal irgend ein unfall passiert. aber helfen tut kaum jemand. man könnte sich ja einen zacken aus der krone breche
Sind mehr als Du davon betroffen? Bezieht sich der Psychoterror auf den Zwang, Hausaufgaben zu erledigen, Arbeiten zu schreiben, Dich anständig zu benehmen, ein Zeugnis zu akzeptieren, Lehrer und Mitschüler höflich zu behandeln.? Dann hast Du wenig bis keine Chancen.
ja genau. ich glaube auf so ein stupido kommi muss ich jetzt nicht eingehen. >_> sollte ja wohl klar sein wie die frage gemeint ist.


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