Grundgesetz copyright

hat das Grundgesetz ein Copyright? Also darf man das Grundgesetz in eine andere Sprache übersetzen und dann vervielfältigen? Mir ist aufgefallen, dass es keine Übersetzungen so einfach zu kaufen gibt.

17 Antworten zur Frage

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Hat das Grundgesetz ein Copyright?

Gesetzestexte unterliegen grundsätzlich nicht dem Urheberrecht, das gilt auch für das Grundgesetz.
Allerdings ist nur die deutschsprachige Fassung des Grundgesetzes geltendes Recht, Übersetzungen sind deswegen meist uninteressant.
Hallo, eine knifflige Frage! Eigentlich sollte dieses Urheberrecht ("Copyright"LinkDIN, Euronorm) alleine vom Beuth Verklag vermarktet werden und eine Menge Geld kosten. Derweilen ein Normtext ja auch so was ähnliches wie ein Gesetz ist. mfgo
§ 5 UrhG Amtliche Werke - dejure.org
Zitat: § 5
Amtliche Werke
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
Auch DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein Landgericht Hamburg Urteil v. 31.03.2015 - 308 O 206/13 :: Online & Recht
Die DIN ist kein Gesetzeswerk, sondern wird vom Deutschen Institut für Normung herausgegeben. Das DIN ist ein eingetragener Verein, privatwirtschaftlich organisiert und keine Anstalt öffentlichen Rechts.
Das Grundgesetz wurde von den 70 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates verfasst, das Urheberrecht läge also bei diesen Personen. Anders als das Copyright kennt das Urheberrecht keine Auftragsarbeiten, sondern Urheber ist immer der tatsächliche Schöpfer des Werkes - völlig egal, aus welchen Anlass und in welchem Auftrag das Werk entstand.
Das Urheberrecht steht immer dem Autor und nicht dem Auftraggeber zu.
Hallo Sique + Eschi69, für Eure Beiträge. Zu Zeiten des Niederschreibens des Grundgesetzes gab es noch keine Bundesrepublik. Die BRD wurde erst nach Abfassung des GG gegründet. Die spätere BRD ging aus dem "4-Mächte Abkommen" hervorwar damals ein Gebilde namens "Trizonesien", ohne eigene Rechte - ohne eigene Regierung, und zusammen mit der späteren DDR den Besatzern, den 4 Mächten und deren Hohen Kommissaren/Militärgouvereuren ausgeliefert. Daher kann unmöglich bei Abfassung des Grundgesetzes späteres deutsches Recht gegolten haben. Demnach galt innerhalb der Westzonen das amerikanische Recht neben dem Militärrecht. Und im US-Recht hat der Auftraggeber als Rechteinhaber das Verwertungsrecht, das "Copyright". mfgo
Copyright law – Wikipedia
Zitat: Das Copyright-Law bezeichnet im Recht der Vereinigten Staaten ein Rechtsgebiet zum Schutze geistigen Eigentums. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt.
Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag.
Deutschland 1945 bis 1949 – Wikipedia
Berliner Erklärung – Wikipedia

Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien - Karl Berbuer - YouTube
Da unterliegst du einem gewaltigen Irrtum.
Die Bundesrepublik ist kein neuer Staat mit neuen Gesetzen, sondern sie ist staatsrechtlich die Fortsetzung des Deutschen Reiches. D.h. es gibt keine Gesetzeslücke zwischen der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands 1945 und der Grundung der Bundesrepublik Deutschland 1949, sondern das deutsche Recht galt weiter.
So stammt z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahr 1900 - zwar immer wieder revidiert, Paragraphen umgerarbeitet, gestrichen und neue hinzugekommen, aber prinzipiell gilt bis heute das BGB von 1900 ohne Unterbrechung.
Genau das Gleiche gilt für das Urheberrecht. Deutschland ist Unterzeichner der Berner Übereinkunft von 1886, seit der Zeit gilt das Urheberrecht in Deutschland.
für die schnellen Antworten! Wie sieht das mit Klagechancen aus? Sollte man denn nun verklagt werden, weil man das Grundgesetz auf einer anderen Sprache vervielfältigt hat, hat diese dann ernsthafte Aussichten auf Erfolg?
schau mal bitte im Buchlink auf S. 1011. Nach 1945 wurde Restdeutschland aufgeteilt und war rechtlos. RECHTLOS. Durfte sich nichtmal selbst regieren. Es galt der Morgenthau-Plan, eingegossen in die Directive JCS 1067. Dann gabs noch die vielen Kontrollratsgesetze, die in der späteren DDR aufgehoben wurden - aber nicht in der BRD. Da sind einige bis heute gültig, wie uns der "kurzlebige" NSA Abhörskandal noch vor kurzem drastisch vor Augen/Ohren führte. Nochmals, angenommen es hätte ein Urheberrecht für das GG gegeben - und - die handvelesenen "Mammas and Pappas" des GG hätten sich darauf berufen mögen, das hätte m. M. n. für homerisches Gelächter unter den Besatzern geführt. mfgo
Juli - Dezember 1947 - Google Books
Kontrollratsgesetz – Wikipedia
Morgenthau Plan - Wikipedia
osmondit: Du verwechselst zwei Dinge miteinander.
Das eine ist die interne Rechtsordnung, das andere ist Besatzungsrecht. Ja, das Besatzungsrecht stand über der deutschen Rechtsordnung. Das bedeutete, dass die Besatungsmächte jederzeit eingreifen und per Verordnung Gesetze außer Kraft setzen konnten. Aber das taten sie nur, wenn es in ihrem Interesse war oder sie aus anderen Gründen einen Eingriff für wichtig hielten.
Aber die gesamten normalen Angelegenheiten wurden nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten mit deuschen Richtern abgehandelt. Warum soll sich die Besatzungsmacht mit einem Nachbarschaftsstreit um einen kaputten Zaun oder wegen Diebstahl eines Fahrrades einmischen? Das interessierte niemanden in der amerikanischen oder in der britischen Militäradministration. Nein, das ging ganz normal an die örtliche Polizei oder vor das örtliche Amtsgericht und wurde nach deutschem Zivilrecht oder nach deutscher Strafprozessordnung abgehandelt.
Es war sogar so, dass die Besatzungsmächte sehr schnell eine funktionierende deutsche Verwaltung in ihren Besatzungszonen haben wollten, weil ein rechtloser Zustand viel aufwändiger zu beherrschen ist als wenn alles seinen Gang geht. Die Besatzungsmächte waren durch Militärs vertreten, nicht durch Verwaltungsbeamte. Mit den zivilen Angelegenheiten wollten sie so wenig wie möglich zu tun haben.
Hallo Sique, ich lasse mal offen, wer was miteinander verwechselt. Da haben wir wohl unterschiedliche Sichtweisen. Aber gut, daß wir verglichen haben. Letztendlich, so scheint mir, liegen wir inhaltlich doch nicht allzuweit auseinander! Deutschland nach 1945 rechtlos, GG eine Auftragsarbeit für die Besatzer, formal bis etwa Ende 1947 galt noch die Morgenthau-Direktive JCS 1067 Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen. Bei der Durchführung der Besetzung und Verwaltung müssen Sie gerecht, aber fest und unnahbar sein. Die Verbrüderung mit deutschen Beamten und der Bevölkerung werden Sie streng unterbinden. Zitatende.
Die nachfolgende Directive JCS 1779 war da etwas milder formuliert, wenngleich alle Schulbücher, Lehrpläne genehmigt werden mußten. Ich habe selbst noch einige Schulbücher, mit dem Aufdruck : Genehmigt für den Gebrauch in Schulen durch Education and Religious Affairs Branch Office of Military Government. mfgo
Nein!
Du verwendest den Begriff rechtlos, und der ist definitiv falsch.
Deutschland hatte nach 1945 eine Rechtsordnung, und zwar die ganz normale bisherige Rechtsordnung - für jeden deutschen Bürger galten 1945 das BGB, das HGB, die SPO und wie sie alle heißen ganz normal weiter.
Dass die Besatzungsmächte es sich vorbehielten, hin und wieder einzugreifen, mag sein. Aber deutsche Gerichte fällten zwischen 1945 und 1949 Urteile nach deutschem Recht, und die wurden nach deutschem Recht vollstreckt.
Und das ist der Punkt, den du abstreitest, weil du den deutschen Staat nach außen und den deutschen Staat nach innen miteinander verwechselst.
Deutschland war außenpolitisch handlungsunfähig, und seine Regierung war von den Besatzern bestimmt. Das ist alles unbenommen.
Aber die Exekutive ist nur ein Teil eines Staates.
Hallo, mal ne persönliche Frage - bist oder warst Du Lehrer?
Die Alliierten haben als erstes alle Gesetze der Nationalsozialisten für null und nichtig erklärt. Todesurteile für sogenannte Kriegsverbrecher und normale Mörder und Räuber wurden von alliierten Gerichten abgeurteilt und auch vollstreckt. Als deutsches Gesetzeswerk galt demnach das alte Reichsstrafgesetz von 1871, erweitert um die Kontrollratsgesetze. Und vogelfrei und rechtlos waren sowohl Kriegsgefangene als auch Flüchtlinge und Vertriebene und Zivilisten. Die einzigen, die nach altem NS-Recht für kurze Zeit nach der Kapitulation weiterwursteln durften, das waren die Kriegsgefangenenlager in britischer Obhut. Stichwort: Filsinger. Sogar die Hakenkreuzfahne wurde da noch gehißt. Da gings aber um den von Churchill geplanten und gewollten nahtlosen Übergang in den 3. Weltkrieg zusammen mit deutscher Armee. Und, nur daß es auchmal erwähnt wurde: die Zwangsrekrutierungen von Fremdenlegionären, von Minensuchern, die Abschiebung von Kriegsgefangenen und Zivilisten zur Zwangsarbeit. Ich mag jetzt nicht weiter mit Dir über gültiges deutsches Recht und reale Rechtlosigkeit mehr diskutieren - auch mag ich höflicherweise Deine Antworten nicht als falsch oder mißverständlich bezeichnen. Das überlasse ich lieber anderen, die meinen es besser zu wissen, zu kennen, zu können. Daher beende ich jetzt für mich die interessante und unterhaltsame Diskussion. mfgo
Modell Deutschland - „Das Grundgesetz ist ein Exportschlager“ | Cicero Online
Kriegsgefangene wurden und werden seit der Genfer Konvention nach dem Kriegsvölkerrecht behandelt. Vertriebene und Flüchtlinge stammten aus den preußischen und schlesischen Gebieten und standen nicht unter amerikanischer oder britischer Besatzungsmacht. Entnazifizierung und Berufsverbote waren Mittel der Besatzungsmacht, diejenigen, die sich höchstwahrscheinlich Verbrechen schuldig gemacht hatten, aus der öffentlichen Verwaltung zu bekommen, ohne einen langwierigen Prozess führen zu müssen.
Keines dieser Argumente hat irgendwas damit zu tun, welches Urheberrecht auf deutschem Boden nach 1945 galt, sondern das sind reine Ablenkungen. Ich darf dich darauf hinweisen, dass z.B. Frankreich als Besatzungsmacht ebenfalls ein Unterzeichner der Berner Übereinkunft ist, also ist es äußerst unwahrscheinlich, dass plötzlich nur für das Grundgesetz ausnahmsweise mal das Common Law gegolten hätte.
Deine ganze Theorie, dass aus irgendeinem Grunde plötzlich ziviles US-Recht gegolten hätte, ist nicht haltbar. Das wäre für die Besatzungsverwaltung überflüssig gewesen , und für alle nichtmilitärischen und nichtpolitischen Angelegenheiten haben alle Besatzungsmächte, auch die Sowjetunion, von vornherein auf deutsche Beamte zurückgegriffen, die nach deutschem Recht arbeiteten, soweit es nicht mit Anweisungen der jeweiligen Besatungsmacht kollidierte.
Eindeutig festgelegt im GG:
Grundgesetz
Art. 5 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und
sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Hallo, GG Artikel 5 geht aber noch weiter! Daraus ergibt sich, daß die Meinungsfreiheit durchaus eingeschränkt ist - und wird (siehe IM Mas und seine Facebook Intervention. mfgo
GG - Einzelnorm
Zitat: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Facebook & Hass: Maßnahmen, Verantwortung und ein Lösungsversuch | Christoph Kappes
Und wiedermal der Hinweis Copyright ist NICHT das gleiche wie das Urheberrecht.
Verwechsle auf keinen Fall Rechtsbegriffe in anderen Sprachen.
Das Copyright Law ist in einige Teilen komplett anders als das Europäische Urheberrecht. US Recht ist außerdem Fallbezogenes Recht und nicht generell Gesetzbezogenes Recht.
Ich denke die Rechte das Grundgesetz oder irgendwelche anderen Gesetzbücher zu drucken liegen beim Staat.
Nebenbei erwähnt wäre vermuztlich sogar legal wenn du das Grundgesetz in eine andere Sprach übersetzt. Dann hast du ja auch eine erhebliche Geistige Schöpfung geleistet was wiederum ein neues Werk erschaffen hätte. Ich bin mir aber nicht mehr sicher wie das bei Übersetzungen war. Also keine Garantie darauf.
Ich denke aber auch nicht das es einen Markt geben würde für Deutsche Gesetzbücher in anderen Sprachen. Was will ein Franzose mit dem Deutschen Grundgesetz auf Französisch?


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


grundgesetz
in welchem artikel des grundgesetzes steht das alkohol auf der arbeit verboten ist?

- nicht? wo steht es sonst? Habs oben ergänzt. aso ok im grundgesetz stehen so sachen wie die würde des menschen ist unantastbar -


bundesrepublik
Legislative, Exekutiv und Judikative in Deutschland

- Exekutiv > ausführende Gewalt POLIZEI USW: Judikative > Recht sprechende Gewalt. ALSO RICHTER USW: nein Fuchs Legislative -- sagen, wer oder was genau diese drei Organe in unserer Bundesrepublik inne hat? Legislative > gesetzgebende Gewalt REGIERUNG -