Grenzübertritt d ch nicht besetzem grenzübergang erlaubt

Ich "streite" mich mal wieder mit meinem Vater über folgende Frage : Ich selber wohne in Berlin. Nun bin ich für einige Tage auf Besuch, da ich in meiner Firma ein Training absolviere. Ich nächtige bei meinen Eltern, die kurz vor der deutsch-schweizerischen Grenze wohnen, so daß ich nun täglich zwischen D und CH pendle. Es gibt einen großen besetzten Grenzübergang in Thayingen, wo aber oft viel los ist und man einige Minuten warten muß - außerdem sind es ein paar Kilometer Umweg. Über ein paar kleine Dörfer gelangt man über mittlerweile unbesetzte Grenzübergänge ohne Kontrolle in die Schweiz. Mein Vater ist nun der Ansicht, daß ich, da ich ja nicht im Zollgrenzbezirk wohne, diese Grenzübergänge nicht nutzen darf. Ich bin dagegen der Meinung, wenn ich keine zollpflichtige Ware mitführe und gültige Reisedokumente bei mir habe, darf ich auch diese "grüne Grenze" in beiden Richtungen passieren. Wer hat nun Recht - ich bräuchte aber eine fundierte Quellenangabe, sonst bekomme ich ihn nicht überzeugt dafür gibts auch Bonuspunkte

16 Antworten zur Frage

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Grenzübertritt D<-->CH bei nicht besetzem Grenzübergang erlaubt?

Die Schweiz hat natürlich auch das geregelt und dokumentiert:
SR 0.631.256.913.63 Abkommen vom 21. Mai 1970 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
"Art. 6 Grenzübertritt ausserhalb zugelassener Grenzübergangsstellen oder ausserhalb festgesetzter Verkehrsstunden"
==> Dein Vater hat Recht
SR 0.631.256.913.63 Abkommen vom 21. Mai 1970 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
"Die Grenze darf nur an amtlich zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden überschritten werden
OK, das sieht stichhaltig aus, aber das ist ja das Schweizer Recht aber ich bin ja Deutscher *ggg* gilt das dann für mich in dem Falle auch genauso?
Das Gesetz ist betitelt "Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr". Von daher gehe ich nicht davon aus, dass es nur schweizer Recht ist
Es ist beiderseitiges Recht, ausserdem spielt es keine Rolle, im Gastland gelten die dort gültigen Gesetze auch für Dich.
Fahre einfach mal zu schnell in der Schweiz, und Du weisst Bescheid
Demnos hat Recht, die Schweiz hat zwar das Schengener Abkommen am 16.10.2004 unterzeichnet, aber es ist noch nicht Inkraft.
Voraussichtlicher Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze frühestens im Herbst 2008 – die Warenkontrolle bleibt bestehen.
Somit gelten weiterhin die Voschriften des kleinen Grenzverkehrs von 1970. Offiziell gibt es s.g. Grenzscheine.
Gesetzestext dazu:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.631.256.913.63.de.pdf
Vielleicht hilft dir das ja weiter:
Nach Art. 20 des Schengener Grenzkodex dürfen - wie bisher - Binnengrenzen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden, unabhängig davon, welches die Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen ist.
Aber auch an diesen Grenzen unterliegt man natürlich den allgemeinen Zollbestimmungen. Also Unterschiede bei den Bewohnern des Zollgrenzbezirkes und anderen.
Pit
Es kann ja wohl kaum dein Problem sein, dass die Schweiz an diesen Übergängen keine Zöllner einsetzt.
das ist zwar richtig, aber die Schweiz wird erst Ende 2008 das Schengener Abkommen umsetzen.
Ich weiß, daß es zwischen Deutschland-Schweiz-Frankreich aber schon vor dem Schengener Abkommen entsprechende ähnliche Regelungen gab, finde diese aber nicht mehr im Internet.
genau diese bräuchte ich aber nu
Tut mir leid. Aber ich finde auch nix. Aber bei der deutschen Schilderwut würde ich behaupten, wenn dass dort für einen bstimmten Personenkreis verboten ist, wären dort Hinweisschilder.
Pit
Ich kenne die Umgebung von Thayngen und Schaffhausen. Habe auch schon den Übergang über die Holz-Brücke Gailingen/Diessenhofen benutzt.
In der Schweiz existieren keine Zollgrenzbezirke. Das ist eine deutsche Definition. Diese wurden lediglich gemacht, um den deutschen Handel zu schützen und besagen, dass Deutsche, die dort wohnen, nicht so viele Waren wie das normale Volk unverzollt transferieren dürfen.
Sogen. unbewachte Grenzübergängfe werden nur stichprobenhaft kontrolliert. Auf der alten Brücke von Säckingen steht explizit, dass der Übergang nur ohne zollpflichtige Waren und mit gültigen Ausweisen erfolgen darf. Weitere Einschränkungen gibt es nicht.
Sollte das Dein Vater nicht glauben, ist die beste "Schiedsstelle" ein Zöllner in seiner Nähe. Natürlich geht auch das Oberzollamt Berlin
Weitere Einschränkungen gibt es nicht."
Leider nicht richtig:
SR 0.631.256.913.63 Abkommen vom 21. Mai 1970 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
" SR 0.631.256.913.63 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
Hallo - das Schild kenne ich auch, das bezieht sich aber nur auf den Grenzübertritt D --> CH. Mein alter Herr beharrt stur darauf, daß ich nicht von CH --> D über diesen Weg einreisen darf, da das deutsche Grenzrecht dann gilt, nicht das schweizerische.
Bei mir gehts um den Übergang bei Schlatt a.R. - ehemaliges Grenzerhäuschen, was jetzt unbesetzt ist, sowohl von deutscher als auch von Schweizer Seite - keine Absperrungen etc. man kann ganz normal durchfahren und es existieren - außer dem erwähnten Schild in Schweizer Richtung - keine Hinweise, daß man den Grenzübergang nicht benutzen darf bzw. den Gemeinschaftsübergang Thayngen-Bietingen nutzen muss.
Mal gucken, ein ehemaliger Bekannter ist dort beim Grenzschutz, vielleicht weiß der das ganz genau.
Das erwähnte Papier spricht lediglich von "Bewohnern von Grenzzonen".
Diese sind in der Schweiz nicht mal definiert.
Ich glaube nicht, dass das für die Allgemeinheit zutrifft, denn die nur selten besetzte Grenzstelle in Säckingen werden von Scharen von Fussgängern speziell an Wochenenden benutzt. Ich wurde schon mehrmals von zivilen Zollbeamten kontrolliert, aber die hatten nie Beanstandungen.
Lass Dir das einfach von einer Zollstelle bestätigen.
Ich kenne nur Schlatt und Schlattingen/TG. Das wäre dann die Holzbrücke von Diessenhofen. Dort gibt es keine Beschränkungen, wie man Dir gerne auf der Gemeinde des mittelalterlichen Städtchens bestätigt.
Habe mich nun beim Zoll erkundigt.
Es gibt Unterschiede:
1. Grenzstellen, die nur dem kleinen Grenzverkehr dienen und sogen. Verkehrszeiten haben. Da steht dann ein Schild, dass ausserhalb der offiziellen Verkehrszeiten kein Übergang erlaubt sei, da dies nur zu bestimmten Zeiten ein Grenzübergang ist. Ausgenommen sind die schon erwähnten Spezialbewilligungen.
2. offizielle Grenzstellen, die zu bestimmten Zeiten nicht kontrolliert werden. Dort steht das Schild, dass zum Grenzübertritt gültige Dokumente notwendig und zu verzollende Waren ausgeschlossen sind. Trifft z.B. für Diessenhofen und die alten Brücken von Laufenburg und Säckingen zu.
Also schau, was an Deinem vorgesehenen Übergang steht oder erkundige Dich vorher beim Zollamt.
So heute gefragt beim Grenzschutzbeamten : Theoretisch nein, praktisch ja - es wird nur noch nach zu verzollender Ware kontrolliert, alles andere ist egal.
WOllt ich nur als Abschluß hier noch kundgeben - also hatte mein Papa recht, aber ich kann trotzdem die Abkürzung nehmen haben doch beide was von.


deutschland
Ist der Spruch "Jedem das Seine" in Deutschland wirklich verboten?

- oder verfasungsfeindlichen Organisationen oder so. Was in Deutschland so alles verboten sein soll. Ja,gell?- aussagen belangen, jedoch nicht den spruch. Nein, natürlich nicht. Wer hat dir denn ds erzählt? Das Internet und zur Nachfrage -


schweiz
gibts es eine telefonnummer für die schweizer grenze mein onkel wurde aus dem zug dort rausgeholt

die schweiz hat eine menge grenzübergänge. wäre wichtig zu wissen -- kannst du unter www.tel.search.ch unter "Grenzwacht" oder "Zoll" und dann die entsprechende Stadt eingeben. dann solltest -


zoll
bis wa für einen wert muss man waren ausfuhr von waren aus usa nicht verzollen?

- der Einreise zzgl. Mehrwertsteuer entrichtet werden. www.zoll.de - FAQ - Einreisebestimmungen: lesen und alle Fragen -- aus usa nicht verzollen? Der Warenwert bei der Einfuhr in Deutschland darf 175 Euro nicht überschreiten. Siehe hier: http://www. -