Gleichberechtigung frau religionsfreiheit ist grundgesetz garantiert was vorrang

Ich meine, wenn von einer Frau durch Angehörige ihrer Familie und ihrer Religionsgemeinschaft aus religiösen Gründen Verhaltensweisen und Verzichte gefordert werden, die ihre Grundrechte als gleichberechtigte Frau einschränken. Ausbildung, Wahl des Lebenspartners, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Berufswahl.

10 Antworten zur Frage

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Gleichberechtigung der Frau und Religionsfreiheit; beides ist im Grundgesetz garantiert; was hat Vorrang?

Die Gleichberechtigung, weil ein MENSCHENRECHT - hat Vorrang!
Absolut!
Aus diesem Menschenrecht folgert ja erst die Religionsfreiheit. Außerdem ist es bei Einengung keine "Freiheit", sondern eine Unterwerfung unter traditionelle Lebensvorschriften, die zwar meist mit Religion verbunden werden, aber häufig nicht wirklich eine religiöse Basis haben
Die individuelle Freiheit der Frau hätte Vrorrang, denn ihre Verwandten könnten ja nicht geltend machen, das es zu ihrer Relegionsausübung gehört, die Frau zu unterdrücken. Die eigene Freiheit stößt immer da an Grenzen, wo sie die Freiheit eines Anderen einschränkt. Daher stehen die individuellen Menschenrechte über den allgemeinen Recht auf Relegions-, Presse-, oder Berufsfreihet usw.
Du sprichst wohl von islamischen Frauen? Gibt es bei streng gläubigen Muslimen überhaupt diese Wahl?
Antwort also: Nein, nix gibts.
Es gibt also in unserem Land eine Gruppe von Menschen, denen die Grundrechte vorenthalten werden und wir schauen zu? Ich frage mich, wie die Ausübung einer Religion, die demokratische Grundregeln offen missachtet und andererseits sich auf die Freiheit der Religionsausübung beruft, in einem demokratischen Land geduldet werden kann.
Wir schauen nicht zu. Vor deutschem Recht gilt das auch nicht. Was hinter verschlossenen Türen passiert, nun, das kennen wir zur Genüge aus der Presse.
Es gab den Fall einer Richterin, die den Mord an einer Türkin durch ihre männlichen Familienmitglieder als; "Traditionell bedingt" bezeichnete und Bewährungsstrafen ausgesprochen hat. Es gab aber eine Empörungswelle in der Öffentlichkeit und auch in der Presse und bei Richterkollegen. Da hat es noch funktioniert; aber die Tendenz ist vorhanden, da auch mal "ein Auge zu zudrücken" mit dem Argument, das sei halt eine andere Kultur, Religion, Tradition. Es gibt dafür den Begriff: schleichende Islamisierung.
Menschenrecht schlägt Gesellschaftsrecht
Gar keines hat Vorrang - beides ist gleichgestellt.
Oder glaubst Du, eine gleichberechtigte Frau möchte nicht auch die Wahl ihrer Religionsfreiheit haben?
ich meine natürlich die wahl ihrer Religion haben.
Bei Gleichbereichtigung gibt es keinen Vorrang
Ich möchte mich bei euch für die eindeutige Aussage bedanken


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