Glaubt gerechtigkeit justiz

ein fall, den ich heute als zuschauer erleben durfte: ein paar hat einer alten frau die saunaliege leergeräumt und dabei übersehen, dass da noch eine alte uhr an der lehne hing. die alte war natürlich empört und frage auch nach der uhr doch sie bekam keine antwort. dann ging sie zum bademeister und der sagte, er kann ihr auch nicht helfen. vier wochen später bekommt die frau eine anzeige wegen schwerer verleumdung "sie hatt uns diskeminiert, da sie behauptet hat, wir hätten die uhr geklaut und außerdem noch 20 euro aus dem portemanie." der strafbefehl verurteile sie zu 200 euro zahlen oder für 10 tage in den knast! diese frau 76J. hat wiederspruch eingelegt und heute war die verhandlung. da stellte sich raus, der ankläger war selbst bei der justiz/Polizei beschäftigt und seine lebensgefährtin auch. die alte frau wurde ohne vorherige anhörung/ gegendarstellung zu 200 euro zahlung verurteilt. zur heutigen verhandlung war der kläger entschuldigt abwesend und da die sachlage nicht geklärt werden konnte, wurde das verfahren eingestellt. 1 3/4 std. verhandlung usw. nur weil einer im beamtenstatus irgendwelchen frust abbauen wollte. bei fragen bitte melden! ich meine darum: vor dem gesetzt sind wir noch lange nicht alle gleich! habt ihr auch schon von ähnlichen fällen gehört oder erfahren?

8 Antworten zur Frage

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Glaubt ihr an die gerechtigkeit bei unserer justiz?

1.die uhr wurde am gleichen tag noch gefunden, sie war unter eine andere liege gefallen.
2. die alte dame hat das pärchen in keinster weise des diebstahl bezichtigt, sondern sie nur nach der uhr gefragt.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Das Gericht hat doch richtig entschieden,
oder sehe ich das falsch?
habe vergessen hinzuzufügen, dass die alte dame das nicht gesagt hat, weder dass die die uhr gestohlen haben noch dass die 20 euro aus der handtasche geklaut haben. meine empörung richtet sich dahingehend, dass sie gleich verurteilt wurde, ohne gegendarstellung. es ist doch normal, dass man auf anschuldigungen von einer seite, auch erst die andere gehört werden muss bevor man zum strafmaß greift. irre ich mich da?
Wir kennen den Fall nicht genau,
aber wahrscheinlich hat sie ein Schreiben des Rechtsanwalts nicht bearbeitet, aus welchen Gründen auch immer und dann nimmt die Bürokratie ihren Lauf.
Als Selbständigem geht es einem ständig so.
Da wurde ich schon verklagt, weil ich die Semmeln für mein Hotel nicht bezahlt habe, obwohl ich kein Hotel habe.
sofitware, du kannst dann ja ein lied singen von unserer deutschen rechtsauffassung! es krankt doch die justiz, wenn die wegen jedem mist anklagen! kein wunder, das die steuergelder immer noch nicht reichen.
Im fall der alten dame kam gleich die strafanzeige mit dem urteil! es kam kein anwalt ins spiel! die alte dame glaubt an die gerechtigkeit und dass sich ihre unschlud noch beweisen lässt. jetzt ist sie sehr geknickt, dass der verdacht noch immer auf ihr lastet. mann, mit 76 jahren kannst du solche anschuldigungen nicht so einfach wegstecken. ich hätte gleich gegenklage gemacht mit anwalt in ihrem fall.
Klar, nur jeder Rechtsstreit kosten Zeit, Nerven und Geld.
Kenne einen, der hat Vertikutierer für den Rasen verliehen.
So ein schlauer Rechtsanwalt hat nun den Finger unten reingesteckt, sich ein Stück von der Fingerkuppe abgeschitten und wollte den Verleiher verklagen, er hätte ihn nicht richtig eingewiesen.
Der mußte dann ganz aufwändig nachweisen, daß er ihn ausführlich eingewiesen hatte.
Probieren kann man es ja mal.
So und jetzt verleiht er eben keine mehr, weil ihm das Risiko zu hoch ist.
das kann ihm niemand verdenken.
da fällt mir ein, wir haben unseren hochdruckreiniger dem nachbar verliehen. er gab ihn uns nach 2 wochen defekt wieder zurück. dir reparatur hat uns ne stange geld gekostet, jetzt verleihen wir auch nix mehr. hätten wir in diesem falle die reparatur einklagen können?
dann haben wir ja richtig gehandelt.
die frage war auch nur theoretisch gestellt, ob man die reparatur einklagen kann - also rechtlich gesehen.
Wenn es einmal eine empirische Untersuchung gäbe, die einen Zusammenhang zwischen dem sozialen Status des Beklagten, dem Status des Opfers und dem Strafmaß prüfen würde, würde sich garantiert eine signifikant hohe Korrelation ergeben.
Leider wird es eine solche Studie nie geben, weil die potentiellen Auftraggeber Staat und Wirtschaft an einer Veröffentlichung solcher Zusammenhänge mit Sicherheit kein Interesse haben.