Gilt veränderter fahrbahnuntergrund abgesenkter bordstein
Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein fahren, sind ja wartepflichtig. Gilt das auch, wenn man aus einer Straße mit Pflastersteinen kommt?
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Gilt veränderter Fahrbahnuntergrund auch als abgesenkter Bordstein?
Wenn die Trennung nur der unterschiedliche Straßenbelag ist, gilt das nicht als abgesenkter Bordstein.
Wichtig ist, welchen Status die gepflasterte Straße hat aus der man kommt. Wenn die gepflasterte Straße die entsprechenden Schilder hat, muss man genau so warten, wie bei abgesenkten Bordsteinen oder Grundstückseinfahrten. Hier steht´s genau: § 10 StVO.