Gilt brennholz verminerte steuersatz
Für »Grundbedarfsmittel« gilt reduzierter Steuersatz. Dazu zählt auch Brennholz und daran ändert auch die Steuererhöhung 2007 nichts.
Hier nachzulesen:
http://www.baden-online.de/art_0_72_1507_politik
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Gilt bei Brennholz der Verminerte Steuersatz
Das kann mein Nachredner drehen und wenden wie er will. Auf meiner Rechnung steht 7% da ich mein Brennholz beim Erzeuger und nicht beim Händler kaufe.
Somit sehe ich nichts falsches an meiner Antwort
na les mal bei mir weiter darum auch in diesen link eine ungenaue auskunft, nicht mal die betroffenen betriebe wissen was sie am nächsten januar erwartet, nicht mal steuerberater steigen da genau durch, was alles an neuerungen auf einen zukommen.
es war schon das geräuchte forellen anderen steuersatz hatten als frische weil diese ja weiterverarbeitet wurden genau das problem haben auch bauern wenn sie brennholz machen meterscheite sind nur wegen transport und lagerung zum verminderten wenn aber kleingeschnitten und gespalten dann erhöten steuersatz der liegt meißt um die hälfte höher als der niedrige steuersatz also bei 7 ergibt dann 10,5 rechnerisch aber meißt doch bei 9 %
genaue angaben unmöglich
hallo doctor. für die punkte.bin ganz gerührt *schnief
falsche antwort dr.xp!
richtig ist das brennholz ein ein produkt der land und forstwirtschaft ist und nicht um holz handelt das weiter verarbeitet ist.
somit ist beim landwirt und beim forstamt der verminderte steuersatz gültig.
achtung! gilt nicht für händler von brennstoffen sägewerke und holzverarbeitende betriebe dort fällt der normale hohe steuersatz an,
von noch 16 %!
eine ausnahme kann ein gartenbau betrieb sein wenn er auch rodungen durchführt zum zwecke dem nutzholz einschlag für waldbesitzer.
waldbesitzer ist man sicher nicht wenn jemand 20 bäume aus seinen grund stehen hat und sie beseitigen läßt.
habe den link mal aufgesucht von dr.xp nun genau lesen da haben die das steuergesetz nicht richtig gelesen.
schreiben selbst das sie sich nicht auskennen!
nun auch fischzucht zählt unter landwirtschaft, eine solche hatte ich aber auch jedes jahr den gang zum finanzamt und steuern erfragen. zuwenig wennst verlangst mußt selbst drauflegen zuviel dann mußt das abführen was du verlangt hast!
mal wars gleich mit lebendsmittel dann mal höher oder niedriger
nicht grundnahrungmittel sondern nahrungsmittel ausgenommen sind alkaholische getränke zigaretten zigarren u. tabak.
holz kohle öl und gas zählt hierbei nicht mit.
aber land/forstwirtschaftliche erzeugnisse ist eine eigene steuerveranlagung steuerveranlagung und ist demsensprechend bei der vorsteuer anders zu bewerten.
der genaue steuersatz hierfür ist fast jedes jahr anders und reicht von ca 6 - 9 % auch lebendsmittel unterliegen einer schwankung bestimmte artickel mal drinn mal draußen anscheinend sind sich bund und länder wie regierung nie einig und basteln ständig daran rum.
zum schluß noch brennholz ist kein lebensmittel außer für holzwürmer und die zahlen gar nichts fürs futtern
Dann ist ja meine Antwort nicht falsch sondern nur unvollständig. Ich hab noch nie mehr als 7% bezahlt daher meine Antwort.
kannst hier keine verbindliche oder richtige antwort bekommen das weis oft auch nicht der dir das brennholz verkauft! siehe mein beitrag!
auskuftsberechtigt sind nur betriebe, steuerberater fürs finanzamt, privat ist es eine gefälligkeit wenn die es dir sagen und kann schon im neuen jahr ganz anders sein