Gilt 109 gewerbeordnung öffentliche einrichtungen

oder greift hier eine andere Vorschrift als die Gewerbeordnung?

6 Antworten zur Frage

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Gilt § 109 Gewerbeordnung auch für öffentliche Einrichtungen?

Gilt für alle Arbeitsplätze. Also auch für öffentliche.
Nein, natürlich muss eine Kindergartenleiterin oder der Dienstherr einer ausscheidenden Erzieherin ein Zeugnis ausstellen.
Und das gilt für alle öffentlichen Einrichtungen. Für Beamte gilt das nicht, weil es für die eine Personalakte gibt, die von Dienststelle zu Dienststelle mitwandert.
Ok, aber gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst auch die Gewerbeordnung oder ist es hier eine andere Vorschrift?
Natürlich gilt im öffentlichen Dienst die Gewerbeordnung nicht!
Der hat seine eigenen Vorschriften - Ordner um Ordner umd Ordner voll.
Der ÖD ist kein Gewerbe.
Nun gut, dann lass mich meine Frage umformulieren: In WELCHER Vorschrift steht, dass ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen hat?
Zum Beispiel hier:
TV-Länder: TV-L §§ 30 bis 35
Ah, im Tarifvertrag also, da hätte ich ja eigentlich auch selber drauf kommen können. , top