Gez überprüfen man fernseh internetanschluss nutzt

Ich hatte letztens Besuch von einem sehr frechen GEZ-Mitarbeiter. Da ich kürzlich erst eingezogen bin, habe ich noch kein Internet. Jedenfalls wurde er gleich ein wenig patzig und meinte, dass sich das ja prüfen lasse und mich das auch mal eben 1000 Euro Strafe kosten würde. Ich würde den Jungs von der GEZ gerne mal ein paar Takte schreiben. Ist aber immer besser mit Hintergrundwissen

14 Antworten zur Frage

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Kann die GEZ überprüfen, ob man einen Fernseh- oder Internetanschluss nutzt?

Hm, ob sie bei dem Provider beispielsweise nachfragen dürfen, weiß ich nicht.
was ich allerdings weis, dass ein GEZ-mitarbeiter nicht berechtigt ist, vor ort - also bei dir zu hause - es nachzuprüfen.
also, reinlassen musst du den lieben herren nicht
Nein können sie nicht.aber schreiben würd ich denen nicht, das macht sie erst richtig aufmerksam
Passiert ja trotzdem nichts - Polizei -> Belästigung/Hausfriedensbruch
Aber die können trotzdem nerven.zB die ständigen Briefe
Schreib denen gar nichts und lass einfach alles so wie es ist.
Die GEZ hat allerdings die Möglichkeit über die Zulanssungsstelle herauszufinden ob DU ein eigenes Auto hast, wie das Kennzeichen lautet und dann kann der MA der GEZ reinschauen und sieht, das da ein Radio drin ist.
Und schon musst Du dafür blechen.
Die von der GEZ sind echt nervig, weil sie auf der sicheren Seite stehen. Die können das prüfen und bei Bedarf auch eine Strafe verhängen. Ich hatte vergessen mich anzumelden und musste dann die Gebühren für zwei Jahre nachzahlen. War happig. Also Faust machen und anmelden, daran vorbei kommst du nicht.
Können Sie so nicht! ICh habe auch schon Beschwerdebriefe gesendet da die GEZ nicht lernt
Du bist nicht verpflichtet einen GEZ Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen. Aber anmelden solltest Du Dich aber doch bei der GEZ.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühren und für den gesamten Gebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
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Über Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 angezeigt haben, dürfen die Landesrundfunkanstalten auch Auskünfte bei den Meldebehörden einholen, soweit dies zur Überwachung der Rundfunkgebührenpflicht erforderlich ist und die Erhebung der Daten beim Betroffenen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Besondere melderechtliche Regelungen des Landesrechts, die eine Übermittlung von Daten an Landesrundfunkanstalten oder die aufgrund des § 8 Abs. 2 Satz 1 von ihnen beauftragte Stelle zulassen, bleiben unberührt.
Quelle
Information
in voller Länge
http://www.telemedicus.info/uploads/Dokumente/RStV_12-RAeStV_hervorgehoben_Lesefassung.pdf
Die GEZ hat viele Rechte, was Auskünfte von anderen Anbietern angeht. Provider gehören meines Wissens aber noch nicht dazu, so das die GEZ eigentlich nicht eigenmächtig über den Weg erfahren kann, ob du Internet hast oder nicht. Nur garantieren möchte ich das hier sicher nicht!
Dazu gibt es GEZ-Fahnder. Wer weiss welche Methoden die so haben, um an die Info zu kommen.
Quatsch, die können das überhaupt nicht nachprüfen, noch haben die das Recht in deine Wohnung zu kommen. Erteile den Mitarbeiter Hausverbot und ggf. auch Anzeige wegen Amtsanmaßung. GEZ-Mitarbeiter haben keinerlei Sonderrechte! Tun sie so also ob doch, ist das Amtsanmaßung und wird mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft.
Ich habe mal in nem Spiegel TV Bericht gesehen wie die so raus bekommen ob du was angemeldet hast.
Bsp. Du hast nichts angemeldet, aber du hast seit Jahren ein Abo von einer TV Zeitschrift.
Die schließen sich mit Zeitungsverlagen kurz und so kommen die dir auf den Trichter.
Die GEZ-ler dürfen nur mit Gerichtsbeschluß und Polizei in Deine Wohnung,- das zu bekommen dürfte eher schwierig sein.
DenMitarbeiter alleine brauchst Du nicht in dei Wohnung zu lassen.
Dabei ist es unerheblich, ob Du Internet hast oder nicht.
Internetanschlu bedeutet ja nicht, daß Du ein Gerät zum Empfang einer Rundfunksendung bereithältst.
Denn nur das mußt Du anmelden, Geräte, die Du zum Empfang bereithältst.
Ich selbst habe nur das Radio angemeldet, das ich im Auto habe.
Den Fernseher hab ich wegen allgemeiner Langeweile und sowieso keiner Zeit weil er kaputt war abgeschafft.
Das habe ich der GEZ mitgeteilt irgendwann kam dann der aktualisierte Gebührenbescheid.
Nach einem Jahr dann ein Brief, wo sie fragte, ob ich nicht doch wieder einen hätte.
Den hab ich ignoriert!
Dann ein neuer Drohbrief, daß ich verpflichtet sei ihnen zu antworten und bla bla.
Da hab ich meine schmierigste Schrift in den Füller gesteckt und auf denenn ihren Wisch handchschriftlich draufgeschrieben, daß ich ja verplichtet sei das Gerät anzu,melden, wenn ich eines hätte, ich hätte aber nicht, also hätte ich auch nichts zu schreiben.
Dann wollten die auch noch, daß ich das ANtwortschreiben ausreichend frankiere.
Ich habe es ohne Marke in den Briefkasten gestopft und seit nunmehr 3/4 Jahr nicht mehr gehört, - mal sehen, bald ist wieder Weihnachten, da brauchen die Kinder der Mitarbeiter Geshenke, da werden sie sicher wieder mit dem Säbel rasseln.
Prüfen dürfen sie es. Was sie aber nicht dürfen ist deine Wohnung betretten. Da du aber nicht unrechtes getan hast, brauchst de dir da keinen KOpf machen.
gez musst du bezahlen, wenn du in der lage bist, diese sachen zu nutzen. nicht, wenn du sie tatsächlich nutzt.
ein empfangsbereiter fernseher ohne antennenanschluss in deiner wohnung muss auch bezahlt werden.
ein betretungsrecht haben die mitarbeiter nicht. sie können aber einen gerichtsbeschluss erwirken.


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>Sex sells!<.so heißt es ja, besonders wenn es um WERBUNG geht. Ich seh da kein Sex …

- bekommen und auch entsprechend attraktiv aussehen. Was will man uns damit vermitteln? Das beworbene Produkt macht uns schön -


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Ist z. B. die "glodernde Lut" oder die legendäre Beschreibung des Münchner Flughafens irgendwo im Netz nochmal


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