Gez mitarbeiter sich erkennen geben

Mitarbeiter der GEZ muss man nicht einfach in die Wohnung lassen. Aber muss dieser, wenn er vor der Tür steht, sich überhaupt als solcher zu erkennen geben und direkt sagen, wieso er da ist? Und was passiert eigentlich, wenn man jemandem der GEZ den Eintritt verweigert?

11 Antworten zur Frage

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GEZ - muss ein GEZ-Mitarbeiter sich als solcher zu erkennen geben?

Aber wenn jemand da war und ich den Eintritt verweigert habe - was folgt dann?
Also, du musst diese nicht in die Wohnung lassen und Fragen beantworten musst du auch nicht. Ausweis und/oder Name würde ich mir aber immer zeigen lassen und auch notieren. Ist ja klar, denn da könnte sonst ja jeder Mensch einfach so einmal kommen und irgendetwas behaupten. Geht ja gar nicht.
Und wenn dann ein Brief kommt, dann kannst du es ja bestätigen oder einfach schreiben, dass "DU" nichts anzumelden hast und/oder bereits alles geklärt sei.
Ich habe auch einmal Besuch bekommen aber seitdem hängt von der Hausverwaltung eben im Hauseingang ein Schild, dass Hausierer, GEZ´ler und sonstige Abzocker hier unerwünscht sind.
Briefe habe ich auch schon erhalten aber nachdem ich "einmal" eine klare Rückantwort geschrieben hatte, ist eben auch RUHE.
Wenn ich "einmal" etwas sage, dann ist dem auch so!
Und wenn ich etwas "anzugeben" hätte oder es Sinn ergeben würde,
dann würde ich dies auch schon selbstständig tun.
Daher Keine Angst. Alles nicht so wild
Ja natürlich und dann sagst Du ihm einfach, daß Du keinen Gesprächsbedarf hast und machst die Türe zu - Was folgt, ist eine
schriftliche Aufforderung zur Anmeldung von Empfangsgeräten
Wer nicht sagt, wer er ist, kommt einfach nicht in deine Wohnung - so einfach
Letztens stand ein Vertreter vor meiner Haustür, der mich so überrumpelt hat, dass er schneller in meinem Wohnzimmer saß als ich gucken konnte.
Und da meinte im Nachhinein eben jemand zu mir, dass das ja auch jemand von der GEZ hätte sein können, obwohl er sich als Vertreter ausgegeben hat.
Die Mitarbeiter der GEZ haben die gleichen Rechte und Pflichten wie du und ich. Niemand ist denen gegenüber auskunftspflichtig und sie müssen sich auch nicht ausweisen. Sie können alle Arten von Fragen stellen, und du kannst entscheiden, was du beantwortest.
Dummerweise gibt es manchmal gesprächige Nachbarn, die denen alles erzählen, was sie hören wollen, z.B. dass ein Jugendlicher nun nicht mehr in der Ausbildung ist sondern einen Beruf hat, Geld verdient und nun selbst gebührenpflichtig ist.
Aber das Thema erledigt sich bald von alleine. Am 1. Januar 2013 wird die allgemeine Haushaltsabgabe eingeführt, und du müsstest im Zweifel dann selbst beweisen, dass du nicht gebührenpflichtig bist.
GEZ-Gebühr: Haushaltsabgabe ab 2013 kommt
Ja, doch in die Wohnung muss man den nicht lassen.
Die gehen einfach davon aus, dass Du Deine Geräte nicht angemeldet hast. Dagegen kann man Widerspruch einlegen.
Muss er. Du kannst ihm ganz einfach Hausverbot erteilen. Und zur Auskunft ihm gegenüber ist man auch nciht verpflichtet.
Auch als Mieter kann man für die angemieteten Räume Hausverbot aussprechen.
Stimmt! Aber das generelle Hausverbot incl. dem Betreten des Grundstücks kann nur der Hauseigentümer aussprechen.
Gar nichts folgt. Außer ein paar netten Standartbriefen. Die dürfen nicht in deine Wohnung und haben auch vor dem Gesetz keine Handhabe gegen dich. Nicht einschüchtern lassen


mitarbeiter
Unsymphatischen Mitarbeiter in der Firma die Grenzen aufzeigen oder nicht?

- es wegen deines Alters gar nicht böse meinst, sondern sich für eine Art Arbeitsort-ersatzvater hält. Sprich versuchsweise -- sowieso bei ihm im Büro vorbei schauen, da ich von jedem Mitarbeiter ein Formular ausgefüllt brauche. Ich frage mich, ob ich -


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Wie ist die Rechtslage in Deutschland bei CS-Gas?

- 18-Jahren erlaubt . CS und CN Gas dürfen erst ab 18 mit sich geführt werden! siehe auch hier: Pfefferspray – Wikipedia -


gez
Sind GEZ und GEMA eigentlich öffentliche Einrichtungen?

- Schlüssel , der die Zuordnung zu E- oder U-Musik berücksichtigt, an die Mitglieder ausgeschüttet werden. So erhalten -