Gewährleistungsfrist schreinerarbeiten

Eine Schreinerei hat bei Büromöbeln die ausgeleierten Beschläge für die Glastüren ausgewechselt. Nach 1,5 Jahren stellt sich heraus, dass die Schrauben zu dünn und zu kurz dimensioniert waren und es die Schrauben einfach aus den alten nochmalig benutzten Löchern herauszieht. Eine Reparatur fand soeben statt , es wurde eine erhebliche Rechnung geschrieben. 1 Wie lange beträgt hier die Gewährleistungsfrist? 1,2,5 Jahre? Es handelt sich übrigens um den Auftrag eines öffentlichen Instituts an eine örtliche Schreinerei. Der Schreiner will, dass die Reparatur gezahlt wird, weil es ja alte Möbel waren und die Reparatur ja ein Jahr lang wunderbar gehalten hat.

19 Antworten zur Frage

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Gewährleistungsfrist bei Schreinerarbeiten?

Ich nehme an, dass die Frist wie sonst auch zwei Jahre beträgt. Nach Ablauf von sechs Monaten musst allerdings du als Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Und genau das ist meist das Problem.
Gewährleistung – Wikipedia
Hinsichtlich Garantie und den sonstigen Gegebenheiten ggf. noch mal in den Vertrag mit der Schreinerei schauen.
Ich denke, letztlich kann das nur ein Rechtsanwalt regeln.
Gerade dass der Mangel schon am Anfang vorlag, wird von der Schreinerei verneint.
In dem Fall, wo ja mit zu kurzen Schrauben gearbeitet wurde, gelingt dir vielleicht ein Nachweis. Nur geht das wohl nicht ohne Anwalt.
Wie unten geschrieben, hat keiner Lust auf eine anwaltliche Auseinandersetzung - da wird vorher natürlich miteinander geredet. Ich will mir aber natürlich eine gewisse Argumentationsbasis aneignen!
Die Reparatur fand schon statt. Daher sind die zu kurzen Schrauben schon weg.
Die Gewährleistungspflicht von 2 Jahren trifft nur bei neuen Produkten zu.
Bei Reparaturen gilt nur ein Jahr.
Es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
Zudem waren in dem Fall ja die Büromöbel/Beschläge gebraucht, die Schreinerei wird jedoch kaum gebrauchte Schrauben verwendet haben.
Die Reparatur war die Leistung, nicht die Schrauben.
Ich bin selber im Handwerk tätig
Ja, stimmt. Nur ist doch die Reparaturleitung nichts, was "gebraucht" ist. Verstehe deine Argumentation da nicht. Es müsste doch um die Dienstleitung gehen?
Es handelt sich um einen Werkvertrag nach BGB und dort gilt die Gewährleisungsfrist wie im Kaufrecht, zwei Jahre nach Abnahme.
Fünf Jahre bei Bauleistungen, die in diesem Fall nicht vorliegen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren greift ein, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gewährleistungsanspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Gewährleistungsanspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Aber doch nicht bei Reparaturen.
Hast Du in einer Autoreparaturwerkstatt schon mal eine Gewährleistung von mehr als einem Jahr gesehen?
Ich nicht, es sei denn wenn ein neues Gerät eingebaut wurde.
Wenn er in den ausgeleierten Löchern zu kleine Schrauben reindreht, sodass die Scharniere wieder lose sind, ist das ganz einfach Pfusch und somit ein Gewährleistungsfall. Ich würde die Rechnung nicht bezahlen.
Ein vierzig Jahre altes Spanplattenmöbel reparieren zu lassen birgt schon ein Risiko als solches.
Es ist also u.a. zu eruieren, ob hier ein Garantiefall bzw. Gewährleistungsfall vorliegt.
Da wird wohl ein Rechtsanwalt heranmüssen, wovon ich euch abrate.
Denn der Streifall endet fast 100% sicher mit einem Vergleich und die Kosten der Streiterei wird höher als der Schaden Liegen.
Sinnvollere wird wohl sein, ihr einigt euch vorher.
"". Gerade dass der Mangel schon am Anfang vorlag, wird von der Schreinerei verneint. ist dein Kommentar bei Labradorine""
Du schreibst doch, dass jetzt nach 1,5 Jahren sich der "Mangel" herausstellt.
Offensichtlich hat die Reparatur des Möbels doch fast zwei Jahre erfolgreich funktioniert.
Und da wird der Knackpunkt liegen.
Nämlich zu beweisen, dass die Funktionalität der Türscharniere nicht vielleicht doch eine Fehlkonstruktion ist und die Türen trotz längerer Schrauben auch nicht länger halten konnten.
Es ist in jedem Fall ein Gewährleistungsfall.
Der Schreiner ist der Fachmann und hätte bei Bedenken darauf hinweisen müssen.
Unabhängig davon, gibt es heutzutage viele verschiedene Befestigungsmethoden, um auch in Uraltspanplatten Schrauben dauerhaft und haltbar zu verankern.
Naja, der Korpus der alten Möbel war supergut, es ging nur darum, die Scharniere auszuwechseln, die immer weiter ausleierten. Die Spanplatten von damals haben eine deutlich höhere Festigkeit, als das Ik.klump von heute.
Ja, Rechtsanwalt sehe ich auch bei den paar Hundert Euro nicht. Lust auf eine Auseinandersetzung hat keiner.
Wenns aber nach 1,5 Jahren die Schrauben der Reihe nach rauszieht , dann sehe ich die Ursache schon in einer unzureichenden Reparatur, nicht in der Benutzung. Die Schrauben der alten Scharniere hatten 40 Jahre lang gehalten.
Heini
Ich wäre vorsichtig mit der so bestimmenden Aussage :Es ist in jedem Fall ein Gewährleistungsfall.
Der Schreiner ist zwar der "Fachmann" von den beiden Parteien aber muss nicht allwissend und zukunftsvorrausehend sein.
der Schreiner geht an ein bestehendes Möbel heran und kann nur aus seinem Erfahrungsschatz mutmassen, was denn nun richtig sein könnte.
Man könnte als Schreinerei auch argumentieren, dass sich die Schrauben in größerer Ausführung dann auch irgendwann man rausgehen.
Wie gesagt, der Schreiner geht an ein bestehendes, bereits angegriffenes Möbel heran.Und da schaut keiner rein.
Hoffentlich einigt ihr euch auf normale Weise.Sinnvoller wäre es.
Ganz gefährlich für dich ist es, wenn ihr vor der Reparatur nicht geklärt habt dass diese erneute Reparatur für "umme" sein soll.
Aber ich fürchte, das habt ihr nicht, denn sonst gäb´s ja keine solche Frage.
Der Schreiner ist aber ein Meister und an einen solchen werden vom Gesetz gewisse Ansprüche gestellt.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir garantieren, daß er einen möglichen Rechtsstreit verlieren wird.
dann treffen wohl Erfahrung auf Erfahrung^^.
jetzt kommt es vielleicht darauf an, wer die längere und bessere Erfahrung gemacht hat.
Und wenn du behauptest, mir in einem Rechtsstreit etwas garantieren zu können diqualifizierst du dich durch diese Aussage schon.
Und nach der klitzekleinen Kenntnislage.du kennst weder das Möbel noch den Vertrag noch die geleistete Arbeit.ist es völliger Unsinn, hier einen Ausgang zu garantieren.
Aber, die Gedanken sind ja frei, du darfst und kannst glauben und denken was du willst.
Aber ich finde es absolut unfair, einem ratsuchenden User einen solchen üblen Floh von einen "schon gewonnenen Rechtsstreit" ins Ohr zu setzen, der auf absolut keinem Wissen basiert. Mit Wissen meine ich die Sachlage.
Okay, dann bin ich eben disqualifiziert.
Ach, Rechtsstreitigkeiten können immer unvorhergesehen ausgehen, das ist es hier eh nicht wert.
Mit der Schreinerei war vorher der Arbeitsumfang der Reparatur besprochen worden, diesem wurde dann mündlich grünes Licht gegeben. Der Arbeitsumfang wurde dann aber um das Dreifache überschritten. Ich sammle Argumente.
Kostenloser Tipp: in jedes Loch 2 Tropfen Kaltleim und die passende Schraube, hält 100 Jahre. Kann sogar ein 10 jähriger Junge, ohne Anwalt.