Gewährleistung rechtsfrage
Darf ein Händler/Reseller innerhalb der Gewährleistungspflicht verlangen, dass 30€ Bearbeitungsgebühr bezahlt wird oder eine (Zitat "Beweispflicht" erbracht wird, dass der Artikel den Defekt bereits bei Auslieferung hatte?
In meinem Fall ist es ein Studioblitz, bei dem der Testknopf nicht mehr funktioniert und der deshalb zurückgeschickt wurde. Als Antwort erhielt ich dann eben das:
"In den ersten 6 Monaten übernehmen wir die Beweispflicht für das Auftreten der Mängel, daher ist in dieser Zeit die Reparatur oder Austausch des Artikels für Sie kostenfrei.
Nach Ablauf dieser 6 Monate findet eine Beweisumkehrpflicht statt. Damit müssten Sie uns beweisen, dass der Defekt bereits bei Auslieferung bestanden hat.
Um unseren Kunden die Beweispflicht zu ersparen, führen wir die Instandsetzung gegen eine Bearbeitungspauschale von 29,99 € durch.
In dieser Bearbeitungspauschale sind die komplette Überprüfung, Ersatzteile und Arbeitsstunden für die Reparatur enthalten. Sollte eine Instandsetzung nicht möglich sein erhalten Sie einen Ersatzartikel. Selbstverständlich ist die Rücksendung des Artikels an Sie kostenlos.
2 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Gewährleistung - Rechtsfrage
der händler hat recht - die beweislast kehrt sich um!
du musst dessen angebot natürlich nicht annehmen, wenn du beweisen kannst, dass der mangel schon von anfang an vorlag - dann ist die reparatur weiterhin kostenlos. dieser beweis ist aber nur schwer zu erbringen und der händler verzichtet gegen die bezahlung von 30 euro auf diesen beweis.
Das sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt ist richtig. Du müsstest wirklich beweisen, dass der Defekt durch normalen Gebrauch entstanden ist.
Ist sicher schwierig. Ich wundere mich sowieso. Offensichtlich lassen sich bestimmte Hersteller immer dreistere Methoden einfallen, e Kohle zu machen. Einen Taster zu wechseln kostet sicher keine 30,- €. Ein ordentlicher Händler würde die Garantie anerkennen.