Gewährleistung reißverschluss jeans defekt habe recht kostenlose reparatur

Ich habe schon oft selbst auf Fragen zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung geantwortet, doch gerade bin ich etwas irritiert: Vor ca. zwei oder drei Monaten habe ich mir in einem Geschäft eine Markenjeans gekauft, an der gestern der Reißverschluss kaputtgegangen ist. Einer der untersten "Zähne" des Reißverschlusses hat sich halb gelöst, so dass sich der Zipper nicht mehr einhängen und hochziehen lässt. Die Hose habe ich nach dem Kauf natürlich einige Male angezogen und gewaschen. Einen Nachweis, dass ich die Hose in dem Geschäft gekauft habe, habe ich möglicherweise noch. Meine Fragen: 1. Habe ich ein Recht auf Reparatur, obwohl ich die Hose in der Zwischenzeit getragen habe? 2. Genügt als Nachweis zur Not auch ein Kontoauszug, auf dem allerdings wohl nur der Betrag, aber nicht die Bezeichnung der Hose steht?

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Gewährleistung: Reißverschluss an der Jeans defekt - habe ich ein Recht auf kostenlose Reparatur?

Einen Anspruch auf Reparatur hast du nur, wenn der Reißverschluss schon zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war. Ob es sich dabei um ein sog. "Verschleißteil" handelt, ist unerheblich. Auch ein "Verschleißteil" muss die gewöhnliche Nutzungsdauer und -intensität aushalten.
Bei einer Markenjeans würde ich spontan sagen, dass der Reißverschluss länger als 2-3 Monate halten sollte. Tut es das nicht, ist er m.E. mangelhaft. Es kommt hier wohl auch darauf an, wie stark die Hose insgesamt abgenutzt ist. Wenn die sonst noch "wie neu" aussieht, hast du bessere Chancen.
Zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche muss nicht zwingend der Kassenbon vorliegen. Wenn auf dem Kontoauszug außer Betrag und Datum aber sonst nichts vermerkt ist, wäre zusätzlich ein Zeuge hilfreich.
Hm ich kenne mich mit Gewährleistungs-Ges. nicht so aus, allerdings ist ein Reißverschluss ein Verschleissteil und da haftet niemand dafür. Wenn Du in einem Auto die Zündkerzen defekt hast, dann tritt auch die Garantie nicht dafür ein, eben weil Verschleissteil.
Da bin ich mir eben nicht so sicher. Vom Gesetz her liegt die Beweislast innerhalb der ersten sechs Monate beim Verkäufer, wenn etwas kaputtgeht. Und ich denke mal, dass Zündkerzen zwar Verschleißteile sind, aber sechs Monate nach Kauf müssen die schon halten, vermute ich.
Neee! Du kannst ja nicht beweisen, dass der Wagen fast nur gestanden hat bzw. wie oft er an- und ausgemacht wurde.
Genauso bei dem Reissverschluß - es ist einfach nicht nachzuvollziehen, wie oft er auf- und wieder zugemacht wurde. Du gehst vielleicht nur dreimal am Tag aufs Örtchen und ich weil ich ne Kaffeetante bin eben 15x.
Hm - ja, ich verstehe schon, was du meinst. Aber dieser "Zahn" hat sich an einer ganz komischen Stelle halb gelöst und da wird mir hoffentlich geglaubt, dass das kein Verschleiß ist. Ich kann's ja wenigstens versuchen, ob die die Hose kostenlos reparieren. Bisher waren wir immer zufrieden mit dem Geschäft, die sind ganz nett.
Ich dachte übrigens an dies hier:
§ 476 BGB Beweislastumkehr - dejure.org
Aber du hast schon Recht, da steht ja noch der Nachsatz "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Ich denke, das schließen die in meinem Fall aber aus, denn ich habe die Hose nur ganz normal getragen.
Ich drücke dir mal die Daumen - wenn es ja ein gutes Geschäft ist und du da schon öfter gekauft hast, machen sie es vielleicht auf Kulanzbasis
Schreib mal, wie das ausgegangen ist
So, ich bin heute beim Geschäft gewesen. Als ich endlich eine zuständige Verkäuferin gefunden hatte, hat alles problemlos geklappt. Der Reißverschluss wird auf Kosten des Hauses erneuert.
Na dann ist ja alles klar völlig umsonst Gedanken gemacht
Ich denke, eigentlich hast du Anspruch auf eine neue Jeans. Es sei denn, der Händler könnte beweisen, dass die Jeans bei Lieferung in Ordnung war. Der Händler hat aber einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Praktisch musst du für die neue Jeans zuzahlen. Wohl deshalb löst man das unproblematisch mit einem neuen Reißverschluss.
Darüber, ob der Bankbeleg als Kaufnachweis ausreicht, kann man sich trefflich streiten. Gut ist es in solchen Fällen, dass man nie alleine einkaufen geht.
Jein - ich weiß, dass der Händler zunächst das Recht auf Nacherfüllung - also Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware - hat. Allerdings kann der Verkäufer verweigern, mir eine neue Hose zu liefern, wenn das mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dann gilt die Beseitigung des Mangels, also die Reparatur.
§ 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org
Wobei ich mir unsicher bin, ist, ob die Gewährleistung auch für Sachen wie Jeans gilt, die man ja doch recht häufig anzieht und die ser abnutzen als beispielsweise ein Bild.
Alleine einkaufen war ich nicht, sondern mit Verwandten.


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- versaut. Schenk ihm doch lieber etwas anderes und kauf die Jeans mit ihm zusammen im Laden.


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