Gewährleistung autokauf
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Gewährleistung bei Autokauf
Ich habe auch ein Auto beim Händler gekauft. Er hat mir 6 Monate Garantie geboten und zusätzlich 12 Monate A1 Euro-Garantie. Diese beinhaltet 12 Monate Garantie auf alle Teile inklusive Lohnkosten.
Das ist das Geschäftsgebahren eines ordentlichen Kaufmanns - klar
Ein Gebrauchtwagenhändler ist genau so wie ein Neuwagenhändler verpflichtet, eine halbjährige Gewährleistung im Schadensfalle zu leisten. Grundsätzlich. Die Vertragsgestaltung ist so gehalten, wie bei früheren Verträgen üblich. Diese Vertragsausgestaltung wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr standhalten. Was solltest Du tun?
Anruf beim Händler, Wasserpumpenschaden melden, ihn fragen, ob er bereit ist, diese im Zuge der Händlergewährleistung beheben zu lassen auf seine Kosten. Beim geringsten Mucken:
1. Falls solvent, Einschreiben-Einwurf, um gerichtsverwertbar beweisen zu können:
Vertrag als nicht mehr rechtskonform anfechten, bzgl. Ausgestaltung
Frist setzen für kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und kostenfreies Abschleppen des Fahrzeuges.
Bei Fristüberschreitung KFZ-Werkstatt der Wahl mit der Reparatur beauftragen, die sollen einen Gutachter holen vor Reparatur und den Schaden dokumentieren lassen. Wegen Beweislage vor Gericht.
Schadenersatzklage einreichen für die Reparaturkosten.
Gerichtliche Anfechtung des Vertrages in dem nicht mehr zeitgemässen Text mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Viel Glück. Ist eine langwierige Sache, wenn der Händler nicht freiwillig nachgibt. An prozessfeste, gerichtsverwertbare Beweise unbedingt denken. Hier geht es nicht ohne Gutachten.
Den Vertrag kannst Du getrost vergessen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuware und Gebrauchtware 2 Jahre und kann bei Gebrauchtware in den Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr verkürzt werden. Hat der Händler offensichtlich nicht gemacht, sondern versucht, die Gewährleistung auszuschließen. Ein Händler kann diese gesetzliche Gewährleistung gegenüber einem Privatmann nicht wirksam ausschließen. Ich denke, das ist ein Bluff, um Dumme abzuschrecken.
Er haftet also für Mängel, die beim Eigentumsübergang bereits ursächlich angelegt waren. Daß die von Dir beklagten Mängel bei Übergang noch nicht vorhanden waren, muss er in den ersten 6 Monaten nachweisen.
Ab zum Anwalt. Der muss noch nicht mal gewitzt sein. Das ist sowas von klar.
der Vertrag ist nicht nichtig.
Warum denn auch.
Gekauft wie gesehen.
Das gibt es schon seit 2002 nicht mehr. Händler sind verpflichtet bei gebrauchten Autos Gewährleistung zu geben.
Ich gehe jede Wette ein, dass dein Händler.wie jeder andere Händler auch.das Auto "im Auftrag" eines anderen Kunden verkauft hat.
Denn somit umgeht er diesen Passus.
NEIN eben nicht. Darum ja lächerlich. Wette verloren
Fischli hat Recht. Kein Händler stellt sich ein Auto in den Verkauf mit dem Wissen, das es eigentlich Schrott ist. Damit Ruiniert er/sie nicht nur seinen/ihren Ruf.
Abwarten.dann hängt das in seinem Büro aus.
Seit dieser neuen Gewährleistungsunsinnigkeit ist das Usus.
Und dein Händler wäre irre dämlich, wenn er dieses Schlupfloch nicht auch angewandt hätte.
Reklamiere den Schaden.vieleicht kommt er dir entgegen.
Aaaaber, hoffe nicht zu stark.
Kannst dich ja rückmelden, was draus wird / wurde.
Viel Glück
magnetism.das behauptet ja auch keiner.
Aber ein Gebrauchtgegenstand kann jederzeit einen Macken haben, der im ungünstigsten Zeitpunkt hervortreten kann.
Das Geschäft ist ja, das der Kunde hofft, sein gebrauchtes, billigeres Auto hält.
Aber das kann dir keiner garantieren.
Das werde ich. Selbst wenn Dies in seinem Büro aushängen würde, ich denke nicht das er beweisen kann, dass ich dieses Büro je betreten habe. Ich kann beweisen dass er mir einen Kaufvertrag mit SEINEM Namen unterschrieben unter die Nase gelegt hat. Und der KV ist so nicht in Ordnung. Natürlich habe ich nicht gerade große Lust mich mit Anwälten und dergleichen auseinander zu setzten, aber eine Wasserpumpe kostet ordentlich und das ist ja wie gesagt LANGE nicht das Einzige was defekt an dem Wagen ist.
Ich habe den Passus gelesen, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten in der Beweislast ist und die Gerichte IMMER davon ausgehen, dass der Schaden schon vor dem Verkauf da war. Nach 6 Monaten wendet sich das Blatt
Diese Diskussion hier ist laienhaft. Ab zum Anwalt. Der "Händler" sieht "ganz alt" aus. Der "Vertrag" ist Dummenfang.
Ich schätze einmal, dass der Händler sich querstellen wird. Und ich schätze, dass du dir einen guten gewitzten Anwalt wirst suchen müssen, um aus der Geschichte herauszukommen.
Lerne: Unterschreib dein Leben lang nicht wieder solche Verträge
Dummerweise hat mein Freund während meiner Abwesenheit den Vertrag unterschrieben. Ich hätte das so nicht unterschrieben, wobei im Inet einige Rechtsanwälte schreiben das man für solche fälle keine Sorge haben muss. Das Recht ist auf Verkäufers Seite,zumindest für ein halbes Jahr steht der Verkäufer in der Beweispflicht. Somit werden mir da auch keine Kosten auferlegt und ich denke fast das ich da nichteinmal einen GUTEN Anwalt für suchen muss.
Ich meine natürlich bis zu einem halben Jahr auf Käufers Seite
Der Preis zwischen einem guten und einem "normalen" Anwalt ist in etwa identisch - die Qualität seiner Arbeit aber nicht.
Nein, Fischli, Du hast 6 Monate Gewährleistung. Also hin zu dem Spacken, am Besten mit einem Profi und den Verkäufer auszählen.
Der wird sich so oder so warm anziehen können. Ich hoffe nur, dass da keine gewaltähnlichen Drohungen kommen.
Gewährleistung bei einem Autokauf
Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist nicht möglich, sofern es sich um einen händler handelt und du als Privatmann gekauft hast.
Der Händler muss für den Mangel einstehen. Beachte jedoch, dass du bevor du zu einer Werkstatt gehen und dem Händler die Reparatur in Rechnung stellen kannst, du dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben musst.
Er ist ein Händler und ich habe als Privatmann gekauft. Also kann ich bei dem Händler anrufen und fragen bzw. Darauf Bestehen ob er den Schaden repariert, auch wenn im Kaufvertrag steht, dass er keine Gewährleistung für die Technik übernimmt?
Richtig, als Händler bzw Gewerbetreibender kann er eine Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn ein solcher Schaden vom Händler erwähnt wurde oder der Wagen als defekt oder Ähnliches verkauft wurde.
Nein es wurde nichts Dergleichen erwähnt, es wurde Lediglich gesagt das die Fahrertür nachlakiert wurde mehr nicht
Hier bist du ganz einwandfrei über den Löffel barbiert worden =
betrogen worden vom Händler und dann noch wissentlich.
Es sieht nicht gut aus für dich, es sei denn, du willst dir einen Rechtsanwalt nehmen - aber wie nachweisen?
Falls er Wasser verliert, kann es auch der Kühler sein, welcher evtl. defekt ist und auch die Zylinderkopfdichtung allemal! Chiara
Es muss nicht immer der Zylinderkopf sein, das ist Unsinn, einmal abdrücken und man weiß wo das Wasser bleibt, ein Schlauch undicht usw. Da das Auto nur aus Technik besteht ist der Vertrag sittenwidrig, wofür will er die Garantie übernehmen? dass der Sitzbezug in Ordnung ist
Also am öldeckel ist dieser Gelbe schlamm, das Kühlwasser wird weniger und er wird zieml heiß, mein Fachmann meinte das, dass alles Anzeichen der Zylinderkopfdichtung sind
Wie genau wirkt eine Gewährleistung beim Autokauf?
Das Risiko beim Autokauf über einen Händler ist geringer als beim Privatkauf, da der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Ist das Auto nicht in Ordnung, könne der Käufer gemäß § 437 Bürgerliches Gesetzbuch zuerst Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen, sagte Rechtsanwalt Hubert Probst aus Dillingen in einem Gespräch mit 123recht.net. „Wird die Nacherfüllung nicht geleistet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.“ Ein sofortiger Rücktritt sei allerdings nicht möglich. Der Käufer müsse dem Verkäufer vielmehr eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzten, gibt Probst zu bedenken.
Auch die Frage nach der Beweislast ist klar im Gesetz geregelt. „Zeigt sich beim Kauf vom Händler innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Autos ein Sachmangel, gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Fahrzeug bereits bei dessen Übergabe mangelhaft war.“
Anders als dem Privatverkäufer ist es dem Händler nicht erlaubt, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Nach dem Gesetz haftet der Verkäufer zwei Jahre. Allerdings hat er die Möglichkeit, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu begrenzen
Wende Dich einfach an den ADAC und lass Dich beraten. Zwar tritt tatsächlich eine Beweislastumkehr ein, allerdings ist es keinem Käufer zumutbar, jede Funktion eines halbwegs modernen Autos gleich in dieser Zeit zu testen. Es müssen vielmehr gewöhnliche Umstände angenommen werden! Und diese gebieten es, beheizbare Außenspiegel erst im Bedarfsfall einzusetzen - also nicht im Sommer, sondern im Winter
HILFE? Gewährleistung beim Autokauf von Privat
Wenn du ihn gekauft wie gesehen hast, dann bist du am arsch.
Du hättest ja bei der Probefahrt ja beim Tüv vorbei fahren können, das ist dein gutes Recht.
Das hast du nicht gemacht, also hast du Pech gehabt.
Sicher könntest du vor gericht gehen, aber da kostet der Prozess dich sicher mehr als das Auto noch wert ist.
Gebrauchtwagen-Ratgeber: Gewährleistung für einen PKW bei Privatverkauf - diese Möglichkeiten haben Sie - 12Gebrauchtwagen.de
Also der Kaufvertrag ist auch ein Vorgedrucktes gewesen, da stand Gebrauchtwagen Ankauf dran. Vielleicht lässt sich da etwas machen.
Ja da hat der "Engel-der-Nacht2 Recht!
Bei jedem Autokauf sollte man eine Probefahrt machen und während dieser Probe Fahrt zum Tüv oder in eine Kfz- Werkstatt fahren, das kostet höchstens 20-40 €.
Jetzt bist du der Lackmeyer
Gewährleistung fü.
Gewährleistung für einen PKW bei Privatverkauf - diese Möglichkeiten haben Sie
Wenn Sie Ihren privaten Pkw zum Privatverkauf anbieten, dürfen Sie grundsätzlich jegliche Gewährleistung ausschließen. Hier sind Formulierungen wie "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besehen und besichtigt" üblich.
Viele Verkäufer laden dann aus dem Internet einen Formularvertrag herunter und nutzen ihn als Kaufvertrag. Kommt es dann seitens des Käufers zu Beanstandungen, beginnt für Sie der Ärger.
Aktuelles Urteil zur Gewährleistung bei Pkw
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 27.5.2011 beanstandet und die gängige Rechtsprechung bestätigt, dass ein solches Formular vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen enthalte und diese der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Es genüge, wenn ein solches Musterformular auch durch einen Dritten für die unbeschränkte Verwendung bereitgehalten werde.
Dann allerdings ist eine Klausel, die den unbeschränkten Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf beinhalte, unwirksam. Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.
Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden, allerdings nur insoweit, als Sie die Gewährleistung formularmäßig ausgeschlossen haben.
Beim Privatverkauf Kaufvertrag individuell formulieren
In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie Ihren Kaufvertrag individuell formulieren müssen.
Sie können sich zwar an einem Mustervertrag orientieren, dürfen diesen aber nicht vorbehaltslos übernehmen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der dem Käufer vorgelegte Kaufvertrag für eine Vielzahl von Verkäufen verwendet wird. Er muss sich individuell darstellen. Nur dann dürfen Sie auch beim Privatverkauf die Gewährleistung für Ihren Pkw vollständig ausschließen. Und nur dann wird die Vereinbarung im Streitfall von einem Gericht nicht im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen überprüft.
Alternativ können Sie natürlich einen vorformulierten Mustervertrag verwenden. Sie müssen dann aber klären, dass der Gewährleistungsausschluss sich nicht auf grobes Verschulden und Personenschäden bezieht. Je nachdem wie diese Klausel formuliert ist, gehen Sie das Risiko ein, dass ein Gericht die Klausel doch wieder rechtlich beanstandet und Sie als juristischen Laien gegen die Wand laufen lässt.
Auf der sicheren Seite sind Sie also nur, wenn Sie den Gewährleistungsausschluss vollständig und individuell formulieren und sich an einem Mustervertrag orientieren. Diese Bewertung ist sehr bürokratisch, so sieht der Rechtsalltag in Deutschland aber nun einmal aus.
Im Übrigen achten Sie darauf, dass Sie den Käufer über alle Umstände wahrheitsgemäß aufklären müssen, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Wenn Ihr Pkw einen schweren und Ihnen bekannten Unfall hatte, müssen Sie den Käufer darüber informieren. Tun Sie es nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass Sie den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten müssen.
Ferner sollten Sie jegliche Aussage vermeiden und vor allem nicht in den Kaufvertrag hineinschreiben, die der Käufer als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantieerklärung verstehen könnte. In diesem Fall relativieren Sie Ihren Gewährleistungsausschluss und haften dafür, dass die zugesicherte Eigenschaft oder der garantierte Umstand tatsächlich so vorhanden ist, wie Sie es behauptet haben.
Immerhin verlangt die Rechtsprechung beim Privatverkauf nicht, dass Sie den Pkw untersuchen müssen.
Auch mündliche Aussagen über Laufleistung und Zustandsbeschreibungen werden in der Regel, im Gegensatz zum gewerblichen Händler, nicht als Zusicherung oder Garantie aufgefasst.
Themen: Auto, Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss, Kaufvertrag, Pkw, Privatverkauf
Die Formulierung, die du zitiert hast, könnte man mit sehr viel gutem Willen als Ausschluss der Gewährleistung auslegen. Das erscheint mir hier aber nebensächlich: der Verkäufer trägt ohnehin nur die Verantwortung dafür, dass der Zustand der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mängelfrei ist. Da du schreibst, dass zum Zeitpunkt des Kaufs keine Fehlermeldung vorhanden war, ist dieser Umstand hinreichend belegt. Kein Mangel vorhanden, keine Gewährleistung.
Man könnte sich natürlich darüber streiten, ob der Mangel möglicherweise schon angelegt war. Der Ausgang eines solchen Streits ist allerdings in höchstem Maße ungewiss.
Im Prinzip ist das "gekauft wie gesehen". Ging 'nem Freund von mir genau so. Kaufte sich damals einen gebrauchten Golf GTI und ihm ist AUF DEM HEIMWEG die Maschine verreckt.
Tut mir leid, da wird nichts gehen.
Dann war schon vorher ein Schaden vorhanden der verschwiegen wurde, das ist eine andere Baustelle
sie hätte ein Probefahrt zum Tüv machen können. selbst schuld, wenn seine Möglichkeiten nicht nutzt.
Probefahrt wurde gemacht aber eben ohne TÜV, da es auch Sonntag war.