Gewerbeanmeldung
ich möchte bei SMSGuru arbeiten und dort benötige ich eine Gewerbeanmeldung.
Nun möchte ich mich aber davor noch informieren über Vorteile, Nachteile, wozu das nötig ist etc.
1. Habe ich damit irgendwelche Verpflichtungen?
2. Kommen weitere Kosten auf mich zu, außer die Anmeldekosten?
3. Was ist, wenn ich bei SMSGuru nicht mehr arbeite und dann vergesse, die Gewerbeanmeldung abzumelden? Ist das egal?
4. Kann ich jederzeit, wann ich will, das "Gewerbe" abmelden oder gibt es Fristen?
5. Was sind die Vorteile und Nachteile dieser Gewerbeanmeldung?
6. Muss ich Steuern bezahlen?
für
9 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Gewerbeanmeldung
also das gewerbe must Du niemals abmelden
Du machst einmal im jahr die Gewerbesteuererklärung und die umsatzsteuererklärung mit 0 Euro und das wars.
keine finanzielle folgen- nur etwas papierkram
Aber wenn du bei diesem GuroKrempel etwas verdienst, must Du das natürlich angeben
Achja, eine gewerbesteuererklärung ist für dich sowieso ohne folgen, da du einen Freitbetrag von 24.500 Euro hast. also bis Du soviel gewinn hast, das wird dauern
Viel erfolg- ich denke an Dich, wenn Du im Armenhaus landest
Haha, Also muss ich gar nichts versteuern und gar keinen Papierkram machen, wenn ich unter 24500 euro verdiene?
Es gibt drei Steuerarten, die für Dich interessant und wichtig sind, wenn Du ein gewerbe anmeldeest
: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer
die einkommensteuer erklärung MUST Du dann auch machen, aber ob die finanzielle Auswirkungen hat, kann ich nicht sagen
die Umsatzsteuer: Sobald Du das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet hast, kommt ca. 3-6 Wochen später ein sog. Betriebseröffungsfragenbogen vom Finanzamt, Diesen must Du ausfüllen.
Hier kannst Du aber bei Umsatzsteuer das Kreuz für den Kleinunternehmer machen.
Die must daraufhin am Anfang des Folgejahres eine Gewerbesteuererklärung abgeben. MUST! Die aber hat keine finaziellen Folgen, denn bei einem Einzelunternehmen gilt für die Gewerbsteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro, das ganze ist also nur bedrucktes Papuer
Und dann die Umsatzssteuer:wenn Du ein Kreuz "kleinunternehmer " gmacht hast im Bogen vom Finanzamt, dann DARFST DU KEINE Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen. Sondern must sogar klar auf die Regelun Kleinunternehmer hinweisen, und dass aus diesem grund die Rechnung ohne Umsatzsteuer ist.
In der Erklärung kommen dann Deine Einnahmen auf Seite 1 und damit ist die Erklärung fertig- auch ohne finanzielle Folgen.
Es ist für einen Laien verdammt schwer, das beim ersten Ablauf zu verstehen
Das ist ja viel zu kompliziert nur für SMSGURU.
Und dankenfür deine ausführliche Antwort.
ich weiss das steuern sch. ße kompliziert sind
und ich trottel habe das noch zu meinem beruf gemacht
oder soll ich besser schreiben zum Glück denn mich kriegt der Fiskus nicht so schnell klein
nur soviel: Es liest sich extrem kompliziert aber es ist im endeffekt total einfach. Ich hatte einem Bekannten auch geholfen- der war platt. Es klang zuerst so komplex aber dann wurden es wirklich nur 2 Formulare und die hatten keine finanziellen auswirkungen.
nochmals.
Sind denn diese Erklärungen, die ich abgeben muss, Formulare?
jepp eine steuererklärung ist nichts anderes als ein formular
aber das ausfüllen macht viel irre
und es ist kein trost- ich kenne bis heute kein PC programm, das fehlerfrei eine steuererklärung erstellt
Wie lange dauert das Ausfüllen denn in meinem Fall?
Nun, ich kenne SMS Guru nicht, aber ich kann dir soweit sagen:
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, geht automatisch eine Meldung an das Finanzamt.
Somit bist du verpflichtet, alle Einnahmen die du mit diesem Gewerbe erzielst, dem Finanzamt vorzulegen. Natürlich abzüglich deiner Kosten.
Nun wäre es auch eine Frage, ob du das Gewerbe Hauptberuflich ausführen willst und wie du dann Versichter sein wirst?
Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht u.s.w.
Dein Gewerbe kannst du jederzeit abmelden.
hier noch was wichtiges.
Umsatzsteuer USt Mehrwertsteuer - foerderland
Gewerbeanmeldung - Gibt es Voraussetzungen für eine Buchhandlung / Shop im Internet?
Es kommt darauf an was Sie bei ihrer ersten Gewerbeanmeldung angegeben haben. Sie müssen natürlich bei Ihrer Gewerbeanmeldung eine Erweiterung machen wenn ihr Internetshop z.B. nur Modeartikel waren und Sie diese auch nur so beim Gewerbeamt angemeldet haben. Ich für meinen Teil habe auch einen Buchshop im Internet z.b. unterhttp://wonrot.eudort finden Sie eine ganze Reihe von Broschüren und Informationen.
Gewerbeanmeldung für rumänische bürger in deutschand
Es gilt folgendes:
Staatsangehörige der EU-Staaten, die beschränkte Freizügigkeit genießen
Staatsangehörige der Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn genießen vorübergehend noch beschränkte Freizügigkeit.
Bitte beachten:
Wer zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommt, muss zunächst bei der Agentur für Arbeit die Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung-EU beantragen.
Benötigte Unterlagen:
Ausweis oder Reisepass
Nachweis über den Aufenthaltsgrund
aktuelles Passfoto
Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung-EU
Erforderliche Unterlagen, die bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht vorgelegt wurden, sind zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde und nicht der Meldebehörde einzureichen.
Nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfolgt in der Regel die Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung gem. § 5 Feizügigkeitsgesetz EU.
Gewerbeanmeldung / Kleingewerbe / Gewerbeschein Anmeldung
kommt ganz darauf an, was Du anbieten willst - möglicherweise
Marktgewerbe oder Hausieren
also die tätigkeit wird so aussehen das ich getränke ausschenke! sozusagen hinter der theke
was soll ich da dann eintragen?
für die Gewerbe-Anmeldung: mobiler Getränke-Ausschank und zusätzlich
mindestens 1 Woche vor dem jeweiligen Fest eine sogenannte Gestattung
Gestattung:
Wer anläßlich von Schützenfesten, Dorffesten oder sonstigen Veranstaltungen alkoholische Getränke außerhalb konzessionierter Räume ausschenkt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Die Anträge können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden. Der Antrag sollte dort spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung vorliegen.
Du musst ein Nebengewerbe anmelden.
Reinschreiben kannst Du dort alles, was Du planst und was Dir einfällt. Besser mehr als zu wenig, überleg genau, denn jede Änderung des Gewerbescheins wird teurer als die Neuanmeldung.
Einfach bei der Behörde faragen, die haben da jeden Tag mit zu tun.
Gewerbe anmelden 2015 + eröffnen - Gewerbeschein beantragen
Gewerbeanmeldung bei Fotodienstleistungen
Du musst kein Gewerbe anmelden, es könnte für Dich aber von Vorteil sein. Du könntest Dich als Kaufmann eintragen lassen und dann davon profitieren, dass Du viele Dinge im Geschäftsalltag wie Büroutensilien oder auch Kameras oder Bildbearbeitungsprogramme und Computer absetzen lassen kannst und hast so die 16% MwSt quasi gespart.
Vorteil ist außerdem, dass Du Rechnungen mit MwSt ausweisen darfst. Das ist vor allem bei anderen gewerbetreibenden Kunden gerne gesehen. Soweit ich weiß kannst Du die Miete auch irgendwie absetzen, da hört mein Wissen aber schon fast auf. Nachteile an der ganzen Sache wären die Gewerbeanmeldung , die Pflicht eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und die Frage der Haftung, also wenn etwas schief geht, haftest Du mit deinem Privatvermögen.
Lass Dich am besten mal bei einem Steuerberater beraten, das habe ich auch damals getan.
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich auch beraten lassen würde, kann aber noch ein paar Dinge ergänzen. Meines Wissens mußt Du als Fotograf kein Gewerbe anmelden, sondern die Meldung als Freiberufler beim Finanzamt reicht.
Umsatzsteuer kannst Du damit auch ausweisen, also auch die Vorsteuer wieder holen, absetzen kannst Du die entsprechende Ausstattung ohnehin, genauso wie die Raummiete. Weiterhin kannst Du aber auch von der Ausnahme für Kleinunternehmer Gebrauch machen und auf die gesonderte Umsatzsteuer verzichten.
Die Umsatzsteuer muß außerdem seit 2004 monatlich gemeldet werden, da gibt es für kleine Unternehmen keine anderen Regeln mehr, soweit ich weiß. Steuererklärung, eigene Versorgung und Haftung mit Privatvermögen sind nahezu gleich , es sei denn Du würdest eine GmbH gründen.
Unternehmen gründen: Praxistipps für angehende Unternehmer | akademie.de
Ein Thema, dass es in sich hat:
Tatsächlich, wie bereits von karlosp richtig festgestellt, wird zur Berufsausübung des Fotografen lediglich die Meldung der Freiberuflichkeit benötigt. Diese Daten erfährt leider jedoch auch die örtliche Industrie- und Handelskammer. Und die erkennen schnell, wer als Fotokünstler/ Fotoreporter agiert und wer eventuell als "Fotograf" - letztere haben dann das nachsehen: Da der Fotografenberuf nämlich in D. immer noch durch die Handwerksrolle geschützt ist, dürfen sog. "selbsternannte" Fotografen ohne Ausbildung und Meisterbrief, sich nicht selbstständig machen und ihre Leistungen bewerben. Entsprechende Fotografen werden von den IHK´s regelrecht verfolgt - im Sinne ihrer angeschlossenen Fotografen.
Auf der anderen Seite steht jedoch das Europarecht, dass den Fotografenberuf als künstlerische Tätigkeit erkennt und definiert. Obwohl EU-Recht vor Bundes- und Landesrecht steht, werden diese Richtlinien dennoch oft ignoriert.
Deshalb nutze Tricks: Definiere Deine Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung als künstlerisch und bezeichne Dich als "Fotoreporter", Fotokünstler", etc. Auf keinen Fall werbe öffentlich als Fotograf!
jp
Es genügt übrigens nicht, sich einfach "Fotoreporter", "Fotokünstler", Fotodesigner zu nennen usw. Es kommt auch darauf an, dass man tatsächlich eine solche Tätigkeit ausübt und den richtigen Fotografen nicht ins Handwerk pfuscht. Porträts zum Beispiel dürfen nur die handwerklich tätigen Fotografen anfertigen.
Als Fotograf wollte ich mich nicht bezeichnen, denn da weiß ich ja bereits, daß sich eben nur die so nennen dürfen, die das Handwerk auch gelernt haben. Habe deshalb bewußt mal in der Überschrift "Fotodienstleistungen" geschrieben. Es geht mir auch nicht darum, den ansässigen Fotografen ihre Arbeit wegzunehmen, sondern eher, mich auch selber in dem Bereich weiterzuentwickeln. Möchte ja auch keine Firma aufmachen in dem Sinne, aber da Modelle auch Fotos haben möchten und das sonst auf meinen Kosten hängen bliebe, werde ich auf jeden Fall nicht kostenlos "arbeiten" können. Die Frage ist dann eben, ob ich wegen der >paar Kröten< ein Gewerbe anmelden sollte, um nicht irgendwann Ärger mit dem FA zu bekommen.
balea: wieso dürfen Berufsfotografen nur gewerbsmäßig Portraits anfertigen und als "freier Künstler" nicht und was ist mit anderer Art Fotos?
Dürfte man denn demnach noch nicht einmal Fotos verkaufen an Industrie und Handel?
Ich weiß, kommen immer neue Fragen hinzu.