Getarnte radarfallen rechtlich zulässig deutlich sichtbar aufgestellt
7 Antworten zur Frage
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Sind getarnte Radarfallen rechtlich zulässig oder müssen diese deutlich sichtbar aufgestellt sein?
Tut mir leid. So etwas habe ich leider nicht. Aber ich kann mich an eine ähnliche Frage erinnern. Das Ergebnis dieser ist meine Antwort.
Ja leider sind die zulässig, obwohlö ja immer behauptet wird, dass die Geschwindigkeitskontrollen zur Verkehrserziehung durchgeführt werden. Die Tarnmaßnahmen sind aber reine Abzockmarotte, damit einfach viele drauf reinfallen und das Stadtsäckel s füllt
ich hab ja prizipiell nix gegen die Kontrollen, an Stellen wo sie angebracht sind. Was allerdings manche Städte und Gemeinden betreiben, ist doch wirklich Abzocke
das meint ich ja damit! Vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen oder Unfallschwerpunkten hat doch niemand nen Problem damit
Blitzer zu verstecken scheint erlaubt zu sein. Sogar in einer Mülltonne
der ist echt gut*lach* In Dresden hab ich mal nen Müllsack über so nem Kasten gesehen*g
Selbstverständich ist dies zulääsig. In Krefeld gibt es eine Blitz-Tonne - sieht aus wie eine Mülltonne und alle, die nicht aus Krefeld stammen und das Ding noch nie gesehen haben falle darauf hinein. Schau mal unter Radarfalle.de nach.
geht doch um Sicherheit. Dem wird alles untergeordnet. Ist also klar erlaubt. In München fahren die mittlerweile so vernünftig usw. müssen). Um weiter die gewohnte Kohle einzustreichen. Bei zu geringem Abstand wird kassiert