Gestzlich vorgeschriebene maximale arbeitszeit

Wird vom Gesetzgeber eine maximale Arbeitszeit in der Woche vorgeschrieben oder muss ich das mit meinem Arbeitgeber beschließen? Wie sieht das mit den Überstunden aus? Ähnliches mit einer Obergrenze oder ähnliches?

2 Antworten zur Frage

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Gibt es eine gestzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit?

Ja die gibt es:
Mobbing am Arbeitsplatz
Wie für fast alles in Deutschland gibt es auch für die Arbeitszeit ein Gesetz, genaugenommen sogar zwei:
1. das Arbeitszteigesetz ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
2. das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
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Für volljährige Arbeitnehmer gilt nach § 3 ArbZG :
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach § 7 ArbZG gibt es jedoch etliche Gründe für abweichende Regelungen, die ich hier nicht im einzelnen aufführen kann. Wenn davon etwas auf Dich zutreffen sollte, kannst Du einfach noch mal nachfragen, wenn etwas unklar sein sollte.
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Für minderjährige Arbeitnehmer werden die Arbeitszeiten im § 8 JArbSchG zum Schutz der Jugendlichen strenger begrenzt:
Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
1Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. 2Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Ausnahmen gibt es von dieser Regelung kaum, lediglich in den §§ 21, 21a und 21b JArbSchG werden einige wenige genannt.
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Wichtig ist in diesem Zusammenhang vielleicht noch der Hinweis, dass als Werktage die Wochentage Montag - Samstag gewertet werden. Dementsprechend gilt laut Gesetz für volljährige Arbeitnehmer in Deutschland nach wie vor die 48-Stunden Woche. Alles andere sind nur tarifvertragliche Regelungen.
Hoppla, Knoten in den Fingern:
Arbeitszteigesetz = Arbeitszeitgesetz


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