Geseztliche kündigungsfrist am tag vormonats kündigen
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Geseztliche Kündigungsfrist - Muss ich am letzten Tag des Vormonats kündigen?
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das heißt, Du mußt auf jeden Fall nur die 4 Wochen einhalten und nicht am letzten des Vormonats. Wenn die Kündigung per Post geschickt wird, auf jeden Fall per Einschreiben schicken und ein paar Tage Postweg einrechnen. Oder persönlich übergeben und den Empfang bestätigen lassen.
Mit Einschreiben meine ich ein sogenanntes Einwurf-Einschreiben. Da unterschreibt der Postbeamte, dass er es eingeworfen hat und es gilt juristisch damit als zugestellt.
Wenn Du AngestellteR bist, auf jeden Fall am Monatsletzten.
Zitat aus dem österreichischen Angestelltengesetz, §20 :
Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Angestellte das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Angestellten
vereinbarte Kündigungsfrist.
Ich glaube, Sie braucht die deutschen Fristen und nicht die österreichischen. Weiß es aber nicht.
Wird relativ egal sein, Angestellte werden auch in Deutschland monatlich abgerechnet. Die Frage ist nur, ob sie Angestellte ist
fuer die Antworten. Ich bin Angestellte in Deutschland.