Gesetzlich freiwillig versichert
Möchte bald meinen Praktikum machen und ich sollte noch bitte einige Fragen beantworten:
ware sie vor dem xxx privat versichert.blabla
und dann kommt:
"Waren Sie in den letzten 3 Jahren gesetzlich freiwillig versichert?"
huh? Bin bei der AOK. Mehr weiß ich auch nicht. Ich wurde nicht gezwungen, also bin ich "freiwillig" da?
4 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Gesetzlich freiwillig versichert"?
PS: macht es einen unterschied das ich durch die Eltern bei der AOK bin?
Ja, das macht einen Unterschied. "Freiwillig versichert" bedeutet, daß Du selbst die Beiträge an die Krankenkasse bezahlst bzw. Deine Eltern. Gesetzlich versichert bist Du entweder über den Arbeitgeber, über das Arbeitsamt, über die ARGE oder über Deine Eltern, sofern Deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind und Du in deren Versicherung mitaufgenommen bist.
ah okey, dann trifft das "gesetzlich freiwillig versichert" ja für Schüler eh nicht zu.
Nein, das geschieht eigentlich erst dann, wenn man seine Krankenversicherung verliert und keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Dann kann man sich freiweillig weiterversichern, um nicht auch noch den Krankenversicherungsschutz zu verlieren. Aber Schüler sind in der Regel über ihre Eltern versichert.
sorry, aber das meiste was Du über die freiwillige Krankenversicherung schreibst, ist total falsch!
"und keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung hat."
Auch Sozialhilfeempfänger oder teils Rentner sind freiwllig versichert und haben somit Anspruch auf saatliche Unterstützung - da diese eben von genannten Stellen übernommen wird.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausscheiden
Personen, deren Familienversicherung erlischt
Personen, deren Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt
Schwerbehinderte, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren. Die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,
Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
Freiwillige Mitglieder, die noch bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/freiwillig.htm
Krankenkasse - wechsel von gesetzlich nach freiwillig versichert
Wenn Du mit freiwillig Privatversicherung meinst, rate ich dringend ab. Im Alter hast Du horrende Beiträge zu zahlen. Und Chirurgen operieren u. U. der Kohle wegen mehr, als notwendig ist. Bin privat versichert. Würde gern wechseln. Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen mich aber nicht mehr. Zu alt für eine Neumitgliedschaft. Empfinde bei dem Gechäftssinn vieler Ärzte die private Versicherung als großen Nachteil, nicht finanziell , aber der Therapieausweitungen wegen. Und den damit verbundenen Zumutungen und Belastungen. Dass ich selbst Arzt bin , spielt für die gegenwärtige Ärztegeneration keine Rolle.
nein das meinte ich nicht --- aber normal sollte man doch bis auf die höheren Beiträge mit Privatversicherung Vorteile bei den Ärzten haben --- oder nicht? Was meinst du mit Therapieausweitungen?
naja -- aber da kannst du ja als Privatpatient ablehnen. Eine Therapie ablehnen ist ja leicht. Als Kassenpatient hast du meist das umgekehrte Problem: du willst eine Therapie machen, da diese aber noch nicht so etabliert ist zahlt die Kasse das nicht und du musst die veraltete herkömmliche Therapie machen, die schon das letzte mal nicht funktioniert hat. Sowas ist Mist --- aufzwingen kann der Arzt dir nichts. hehe, aber ablehnen. Also insofern verstehe ich das Problem nicht. Der Arzt gibt dir doch nicht erst ne Narkose und dann macht er was er will und danach kriegst du die Rechnung, sondern du musst vorher zustimmen ob du das machen und bezahlen willst was der Arzt vorhat. Hab aber bei Zahnärzten sogar bei Kassenpatienten schon eine Ärztetrickserei erlebt was das betrifft. Ein Hartz4-Bezieher ist kurz vor Silvester seine Zahnbrücke gebrochen, er musste zum Vertretungszahnarzt. Der erste Trick -- der hat 10 Euro abkassiert, obwohl die Vertretung das normal nicht nehmen darf --- Trick dabei: es war die Vertretung der Vertretung -- also die eigentlich registrierte Vertretung war dann auch gerade nicht da -- dieser Trick hilft wohl eher der Kasse -- aber nun der Zusatztrick des Zahnarztes: statt die Brücke nur einfach zu reparieren, hat er eine Methode angewednet die die Kasse nicht zahlt. Er hat dem Hartz4-Empfänger zwar gefragt und dieser hat "ja" gesagt, der Zahnarzt hat aber nie Erwähnt dass dann immense Kosten auf dem Hartz 4 Empfänger zukommen die er selbst tragen muss. Nunja; die Brücke war perferkt -- und die Rechnung kam 1 Woche später --der Typ konnte natürlich die 800 Euro nicht zahlen und wurde deshalb verklagt von einem Geldeintreiber --- zu den 800 Euro kamen noch Mahnkosten und letztendlich musste er das dann in Raten zu 50 Euro von seinem Hartz 4 abstottern.-- so läuft das heute. Eine Klage des Patienten dass er diese Behandlung gar nicht zugestimmt hat kannst du die vorstellen wie aussichtsreich das ist --- der hat keine Chance noch dazu mit Anwalt des Armenrechts und Aussage gegen Aussage wobei der Zahnarzt noch die Helferin als Zeugin hat.
Wer nicht mehr pflichtversichert in der GKV ist, der kann sich freiwillig weiterversichern, und er sollte keine Lücke entstehen lassen. Es gibt zwar die Nachwirkung von einem Monat, d.h. man ist nicht sofort unversichert, aber natürlich wird der Beitrag rückwirkend nachverlangt. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse bringt nichts, weil immer nach der Vorversicherung gefragt wird und es einen unversicherten Zustand schon per Gesetz nicht mehr geben darf. Außerdem gibt es bei den einzelnen gesetzlichen Kassen die 18-monatige Bindungsfrist, man kann also nicht beliebig hin- und herwechseln.