Gesetzgebungsverfahren
ich habe zwei unterschiedliche Schaubilder zum Thema Gesetzgebung im Internet gefunden.
Bei dem einen steht, dass der Bundesrat bei Einspruchsgesetzen den Vermittlungsausschuss aufrufen muss und bei Zustimmungsgesetzen den VA aufrufen kann
bei dem anderen steht, dass der Bundesrat die Einfachen Gesetze auch billigen kann sodass der VA nicht aufgerufen werden muss
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Gesetzgebungsverfahren
Ja, das kann der Bundesrat doch auch - wenn er mit dem im Bundestag beschlossenen Gesetz einverstanden ist
Bundesrat, Verfassungsorgan einiger föderativer parlamentarischer Systeme, durch das die Gliedstaaten bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken.Das politische Gewicht des Bundesrates liegt vor allem in seiner Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung werden zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der sie auf ihre politischen, juristischen, verwaltungspraktischen und finanziellen Voraussetzungen und Folgen überprüft. Eventuell erarbeitet er Veränderungen oder macht Gegenvorschläge. Diese müssen mit dem Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet werden. Eine ganze Reihe von Gesetzen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates. Das betrifft grundsätzlich alle Verfassungsänderungen, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Ländervertretung wirksam werden können. Absoluter Stimmenmehrheit bedürfen Gesetzesvorlagen, die die Verwaltungshoheit oder die Finanzen der Länder beeinflussen können. Das gilt für mehr als die Hälfte aller Vorlagen. In allen übrigen Fällen kann der Bundesrat Einspruch erheben, der aber vom Bundestag abgewiesen werden kann. Dem Bundesrat steht es frei, selbst gesetzgeberische Initiative zu ergreifen. Ein von Bundestag und Bundesrat paritätisch besetzter Vermittlungsausschuss soll kontroverse Standpunkte vermitteln.
Aus Microsoft Enzyklopädia.Wulf Finke
Gesetzgebungsverfahren BGB?
Bundesrat
Ist das Gesetz im Bundestag beschlossen worden, wird es dem Bundesrat zugeleitet. Stimmt dieser dem Gesetz zu bzw. beschließt er, keinen Einspruch einzulegen, ist das Gesetz zustande gekommen und wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet
Gesetzgebungsverfahren – Wikipedia