Gesetzeslage baseballschlägern
wie sieht da die Gesetzeslage aus?
darf ich einen Baseballschläger im Auto mitführen? oder versto´´ gegen waffengesetz?
18 Antworten zur Frage
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Gesetzeslage bei Baseballschlägern?
Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät und unterliegt dahin nicht dem Waffengesetz.
ja gut also kann ich überhall hin und mit dem baseballschläger amchen was ich will?
machen, was ich will" --- Natürlich nicht. Der Schläger ist legal, aber nicht, wenn du wen damt verprügelst. Kann man aber selbt drauf kommen.
ist das eine gesetzeslücke?´´ oder warum stehen die nicht unter waffengesetz
Juristisch gesehen gelten Baseballschläger aber nicht automatisch als Waffen; zwar könnte nach § 1 WaffG der Baseballschläger im Sinne des Paragraphen als tragbarer Gegenstand gewertet werden, der „ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“. Da aber ein solcher Gegenstand in diesem Gesetz auch genannt sein muss, gilt der Baseballschläger nicht automatisch als Waffe, da er im Anhang zum Gesetz nicht aufgeführt wird.
Baseballschläger – Wikipedia
Wie bei jedem anderen normalen Gegenstand gilt: Solange du niemanden verletzt und niemanden damit bedrohst, ist alles in Ordnung.
Wenn du jemanden damit verletzt oder bedroht hast, oder wenn der dringende Verdacht besteht, dass du es tun wirst, dürfen sie das.
Ja. Also denk dran, dass deine Freiheit an der Haut deines Gegenübers endet. Sonst wird man dir das sehr deutlich klar machen.
und was ist mit meinungsfreiheit´´ wenn sie einfach meine sachen wegnehmen dürfen? das ist doch keine demokratie
Wozu brauchst du einen Baseballschläger für die Meinungsfreiheit?
Das hat miteinander nichts zu tun.
Schau Dir mal das Avatar genau an, dann weißt Du, mit wem Du es zu tun hast
Ich weiß, mit wem ich es zu tun habe, schon aufgrund der Fragestellung. Und dass er glaubt, in Deutschland würde jemand hungern, weil es Flüchtlingsheime gibt, macht es nicht besser.
Hangeta. ich hab schon bei einem anderen Beitrag gesehen, dass du scheinbar eine komische Vorstellung von "Demokratie" hast. Demokratie bedeutet nicht "jeder kann machen, was er will".
Wir haben ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren. Und an diese Gesetze haben wir uns zu halten.
Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät, keine Waffe. Du darfst ja auch ein Springseil mit dir führen, obwohl du da mit wen erwürgen könntest
In §1 des deutschen Waffengesetzes steht:
" Waffen sind.
2. tragbare Gegenstände,.
b) die. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen. beseitigen. und die in diesem Gesetz genannt sind." (WaffG - Einzelnorm)
Worauf es ankommt: "Waffen. die in diesem Gesetz genannt sind". Da habe ich keine Baseballschläger oder andere hölzerne Schlaginstrumente gefunden.
Also darf man Baseballschläger, Dachlatten, Kanthölzer, Eichenbalken usw. ganz legal als Fußgänger, Rad- und Autofahrer transportieren.
Als Fußgänger nimmt dir die Polizei den Baseballschläger ab und dieser wird augenblicklich aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen sichergestellt.
Ach? Das kommt wohl darauf an, wie man ihn transportiert.
VersammlG - Einzelnorm
das hängt davon ab, zu welcher Veranstaltung das Auto gerade fahren
Juristisch gesehen gelten Baseballschläger aber nicht automatisch als Waffen; zwar könnte nach § 1 WaffG der Baseballschläger im Sinne des Paragraphen als tragbarer Gegenstand gewertet werden, der „ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“. Da aber ein solcher Gegenstand in diesem Gesetz auch genannt sein muss, gilt der Baseballschläger nicht automatisch als Waffe, da er im Anhang zum Gesetz nicht aufgeführt wird.
In dem Moment, wo es tatsächlich zum Einsatz im Sinne des Waffengesetzes kommt, wird er juristisch als gefährliches Werkzeug und somit seitens der rechtlichen Konsequenzen einer Waffe ähnlich gewertet. Er kann allerdings bereits bei dem Verdacht, dass er als Waffe eingesetzt werden soll, aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen von der Polizei sichergestellt werden.
Baseballschläger – Wikipedia