Gesetz deutschland gegen todesstrafe
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Gesetz in Deutschland gegen Todesstrafe
Schon gewusst: In Hessen gibt es noch die Todesstrafe
hier ginbts noch die Todesstrafe -- aber wird durch das höhere Bundesgesetz wieder aufgehoben ABER die noch höhere EU Verfassung hat sie wieder eingeführt
nordbayern.de - Die EU öffnet der Todesstrafe eine Hintertüre - Ressorts
Also es gibt somit in ganz Deutschland kein Gesetz, das uns vor der Todesstrafe schützt
achso--- zur sog. Menschenrechtskonvention. bedrucktes Papier ohne Anspruch auf Schutz
Die EMRK ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Was du in der Ergänzung schreibst stimmt nicht.
Das Grundgesetz sagt eindeutig das die Todesstrafe abgeschafft ist. Also gibt es ein Gesetz das für ganz Deutschland gilt das dich vor der Todesstrafe schützt.
Lediglich in Hessen darf diese noch verhängt werden wird aber dann sobald es vor ein Bundesgericht geht wieder aufgehoben.
Die Ergänzung ist natürlich noch größerer Quatsch.
Du hast halt keine Ahnung aber tust den Experten spielen.
Und zudem Mediengelenkt Systemtreu- denn nur dann kann man so hohl reagieren.
Die EU Verfassung ist geltendes EU Recht--- Dass Ihr beide das nicht wahrhaben wollt, zeigt nur, dass man Euch jeden Müll erzählen kann und ihr glaubt alles.
Logisch wird nicht erzählt, dass wir europaweit wieder die Todesstrafe haben. Dann würde es ja einen Aufschrei geben. Und so bleibt es bei mediendummen Bürgern, die alles glauben, was in der Glotze beerichtet wird
Es ist eindeutig die Todesstrafe wieder eingeführt worden- Nur weil Ihr das wahrhaben wollt, heisst nicht, das dem nicht so ist.
Ihr beide überweist ja auch SEPA und nicht BLZ/Konto--- tja EU halt.
Übrigens: Es gibt bereits euroweit Proteste gegen die Wiedereinführung
Mir klar, dass ihr es nicht mitbekommen habe
Man sollte halt mal das Ei Pät beiseite legen
Was ist das für ein Quatsch?
Was hat die Todesstrafe mit SEPA zu tun?
Wer sagt, dass die Todesstrafe wieder eingeführt ist? So einen Irrsinn sollte man verbieten
Taifun kann oder will nicht lesen. Dort steht, daß es um die Todesstrafe im Kriegsfalle geht.
Art. 102 Grundgesetz und Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonventionen
Artikel 102 des Deutschen Grundgesetzes: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Außerdem Artikel 31 GG desselben: "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Da es in der Hessischen Landesverfassung noch die Möglichkeit gibt die Todesstrafe zu verhängen, ist der Artikel oben auch nicht unwichtig.
Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
In Art 1 steht das Folterverbot im übertragenen Sinn. In Art 2 wird nochmal auf die Menschenrechte verwiesen in denen dann auch konkret auf ein Verbot der Folter eingegangen wird.
da glaubt ein Träumer ans Grundgesetz
*lacht sich einen*
achja, und alle sind vor dem gesetz gleich.*brüllt vor lachen
Solche Bemerkungen gehören hier nicht hin
Wo sind eigentlich die Mods wenn man mal sinnfreie Kommentare löschen sollte?