Geschwindigkeitsbeschränkung fahrradfahrer öffentlichen parkanlagen
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Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrradfahrer in öffentlichen Parkanlagen?
in diesem Fall hat der Radfahrer seine Geschwindigkeit so zu reduzieren das der Fußgänger nicht gefährdet wird!
Damit ist 10 km/h schon zu schnell
Urteile zum Fahrrad- und Fußgängerverkehr
für die ausführliche Antwort, herzlichen Dank.
Kann, muss nicht,gilt in ganz EU,mich hat schon die Pol.mit Auto verfolgt,für Die aber erfolglos.
Ich habe bei uns schon "Verkehrsberuhigungshubbel" auf Gehwegen in Parks und Grünflächen beantragt, weil man weder mit Kind, noch mit Hund und vor allem nicht die älteren mit Rollatorhalbwegs sicher vor den Rennrädern sind. Und bei uns stehen Schilder! Jogger sind oft nur unfreundlich, aber die Rennradfahrer sind wirklich gefährlich.
genau, das hat mich zu der Frage bewogen, in "unserem" Park wird jedes Jahr im Durchschnitt 1 Kind niedergemäht und dabei tötlich verletzt - ich nehm gern Rücksicht auf Fahrradfahrer, sofern sie mir ein paar Sekunden Zeit geben zu reagieren.
Manche klingeln, das find ich gut und kann zur Seite gehen, oder sie verringern die Geschwindigkeit leicht, aber die meisten brettern fürchterlich und wundern sich dann über "OMMA", die plötzlich auf ihrem Lenker sitzt und aussieht wie eine Kühlerfigur.
Mehr Miteinander wäre schön, aber das ist wahrscheinlich genauso kompliziert wie den Weltfrieden erreichen zu wollen