Geschenk geburtstag bekommen habe zurück geben schenker zurückfordert

Ich hab mal ne Frage, aber ich weis nicht ob das hier reingehört. Ich hatte im August Geburtstag, da hatte ich von meiner ehemaligen Freundin ein Geschenk bekommen. Gut und schön. Aber jetzt haben wir uns zerstritten und fordert von mir das Geschenk wieder zurück. Muss ich das Geschenk laut Gesetz zurückgeben, oder nicht?

13 Antworten zur Frage

Bewertung: 5 von 10 mit 1666 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Muss ein Geschenk das ich zum Geburtstag bekommen habe, wieder zurück geben, wenn der Schenker es zurückfordert

Der vorschlag is echt super, des mach ich. Das bei uns am Samstag Weihnachtsmarkt im Ort ist, wird sie auch da sein , da werd ich des bringen. lol
wir haben 500€ geschenkt bekommen. der besitzer will es wieder haben kann er damit zum anwalt gehen?
Schau mal bitte hier, da wurde das Problem schon mal erörtert.
Angesichts der "Höhe" der Schenkung bzw. des Wertes und einer, gesetzlich und auch in einem Streitfall nachzuweisenden Schuld würde ich den Rückforderungsanspruch, vorsichtig formuliert *g* als kaum durchsetzbar bezeichnen.
Man kann die Handlungsweise nur der Verletzung von Gefühlen zuschreiben, das ist nachvollziehbar (unabhängig von einer "Schuld"-Frage), erscheint aber eher kleinlich, insbesondere in anbetracht des materiellen Wertes.
Augen zu und durch, auch wenn es weh tut.
Vielleicht hilft ja ein Klärungsversuch mit dem Vorschlag, in Würde und mit gegenseitigem Respekt voneinander Abschied zu nehmen.
Alles Gute und viel Glück.
nein es du kannst es behalten.
sag einfach zu ihr sie soll dich verklagen. *ggg
Die richtigen antworten sind schon gegeben: bei 2€ definitiv nicht. Ich würds aber machen. Und zwar in aller Öffentlichkeit, unter gemeinsamen Freunden und Bekannten und äußerst theathralisch: es ihr vor die Füße werfen, auf die Knie fallen und weinen: "Da hat du dein billiges 2€ Geschenk! Ich hätte gleich merken müssen, dass dir meine Freundschaft nichts wert ist, bei einem solchen Geschenk! 2€ Außerdem war es eh voll daneben!"
Vielleicht merkt sie es ja dann, wie dämlich sie sich benimmt
geschenkt ist geschenkt wiederholen ist gestohlen
genau so isses! P.S. dein bild ist der hammer
nein - Wert von 2,00Euro ist zu geringfügig.
Dieses geschenk musst du Deffinitiv nicht zurückgeben. Anders wär es wenns ein Verlobungsgeschenk wäre. Da dass Geschenk darauf entrichtet wurde, dass etwas drauf folgt
es gibt ein Sprichwort :
geschenkt ist geschenkt wiederholen ist gestohlen,es soll dich der Teufel holen.
Nein, geschenktes muß in der Regel nicht zurück gegeben werden.
Ausschließlich erschlichene Geschenke kann der Schneker zurückfordern.
Aber bei einem Wert von 2,-€ keine Chance
nein,da dieses geschenk nicht unter falschen vorausetzungen gemacht wurde,und einen nicht nennwerten geldwert hat.anders wäre es wenn es ein größeres geschenk im verlöbnisstadium gemacht worden wäre,da der schenker geltend machen könnte das er ein so großes geschenk nur in hinsicht auf eine bevorstehende hochzeit gemacht hat.
du musst nicht, aber ich würde es ihr wiedergeben
Ich würde kein Geschenk behalten wollen, das vom Schenker zurück gefordert wird. Ob ich es nach Gesetz behalten dürfte oder nicht.
Ich würde mir sehr gut überlegen, den Vorschlag von Lionbeard in die Tat umzusetzen.
Meiner Meinung nach ist der Preis eines Geschenks vollkommen unwichtig.
Wichtig ist einzig und alleine, dass jemand an Dich gedacht hat und Dir eine Freude machen wollte.
Abgesehen davon aber, ist es falsch, Schlechtes mit Schlechtem zu vergelten.
Du regst Dich über das Fehlverhalten Deiner Freundin auf, fühlst Dich gekränkt; bist aber Feuer und Flamme, Dich ebenfalls falsch zu benehmen und sie ebenfalls zu kränken.
Da stimmt doch etwas nicht.
Überleg Dir Dein weiteres Vorgehen, wenn Du überhaupt etwas machen solltest, in Ruhe und mit kühlem kopf.