Geringer diebstahl jugendlichen

Eine Freundin hat versucht in einem Drogeriemarkt zu klauen, wurde dabei aber erwischt. Die gesamt Summe beläuft sich auf höchstens 30 Euro. Es wurde auch Anzeige gestellt. Meine Frage: Was hat sie zu erwarten? Und, sie hat lebenslanges Hausverbot bekommen. Hat sie eine Chance nach z.B. einem Jahr ein Antrag auf Aufhebung dieses Hausverbots bewilligt zu bekommen? schon mal für alle Antworten. P.S. Sie bereut die Tat wirklich sehr und schämt sich. Kann es bei einer Verwarnung bleiben?

6 Antworten zur Frage

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Geringer Diebstahl bei Jugendlichen

ich hab gelesen das bis 50 euro, das verfahren eingestellt wird. In wie weit trifft das zu?
Nein bei einer Verwarnung wird es nicht bleiben da schon Anzeige erstattet wurde.
Sie erwartet eine Geldstrafe von etwa 100€.
Evtl. noch Sozialstunden.
Dabei bleibts.
Ist nbicht ganz einfach zu beantworten ,aber wenns das erste Mal war, kann es sein das die Beschuldigte verwarnt wird bzw ihr 50 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt wird.Ein Jugendgericht ist in erster Linie keine Bestrafung üblich sondern die ausgesprochene Strafe sollte eine erweiterte Erziehungshilfe sein.In der Regel wirds beim ersten Mal eingestellt wegen geringfügigkeit.Rechnet aber lieber mit dem Schlimmsten das sind 50 Stunden
sie kann mal von ca. 15 sozialstunden ausgehen
das hausverbot wird nicht aufgehoben
Die Strafe wird wahrscheinlich gering ausfallen. Wichtig ist, das sie sich an das Hausverbot hält, sonst kommt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Nach 1 - 2 Jahren mit der Geschäftsleitung in Verbindung setzen und um aufheben des Hausverbots bitten.
Ein lebenslanges Hausverbot, gibt es nicht.Bei Diebstahl wird 1 Jahr Hausverbot ausgesprochen. Es werden auf jeden Fall die Eltern benachrichtigt, sie muss die Fangprämie bezahlen, die dieses Geschäft fordert, meistens zwichen 50-100.-€ und wenn sie sich noch nichts zu Schulden kommen lassen hat, dann kommt sie mit einer Verwarnung davon.Ich denke das größere Problem werden ihre Eltern sein.
Was in den Fall letztendlich entschieden wird, kann Dir keiner ganau sagen, aber es wird nicht so schlimm werden. Was noch wichtig ist, sie muss auf jeden Fall den Diebstahl bereuen, das ist sehr wichtig.Wenn die Fangprämie bezahlt wird, kommt es auch zu keiner Verhandlung, und zu Verhandlungen kommt es erst, wenn der Straftäter seine Schulden nicht beglichen hat, dann klagt es die Firma ein.Seht es mal nicht ganz so schwarz,


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