Gerichtsvollzieher was tun

Habe, wegen etwas vor einem jahr, ein Jahr lang an den Gerichtsvollzieher Raten zahlen müssen. Habe 11 Monate per Dauerauftrag bezahlt, die 12. und letzte Rate wollte er mir per Post mitteilen, wie hoch die ist. Das wäre für Monat August gewesen, doch eine Rechnung habe ich nie erhalten und Sprechzeiten sind unte raller Kanone. Während andere Gerichtsvollzieher jeden tag einige Stunden erreichbar sind, hat er nur Montag und Donnerstag jeweils eine Stunde SPrechstunde und auf meine Maisl antwortet er auch nicht. Was kann ich tun? hinfahren wäre zu weit.

15 Antworten zur Frage

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Gerichtsvollzieher - Was tun?

Schreibe einen Brief mit Einschreiben Rückschein, dann bist du auf der rechtlich sicheren Seite.
Wenn es so vereinbart ist, wie du schreibst, brauchst du gar nichts tun - er ist in der Bringschuld. Einfach abwarten, der Kerl ist wahrscheinlich so überlastet, dass er nicht mehr auf die Reihe kriegt. Irgendwann - das kann Monate dauern - merkt er es dann.
wäre aber doof, da mein Konto gepfähndet ist und ich deswegen nicht ber alles verfügen kann
dann musst du ihm Feuer machen. Es muss nicht gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein aber schicke dem Amtsleiter eine mail und frage, warum der Kollege nicht erreichbar ist und er soll sich darum kümmern, dass die Pfädung aufgehoben wird.
Dumme Antwort. Du hast die Schulden und hast die Pflicht diese pünktlich zurückzubezahlen. Tust Du das nicht, kommst Du in Deubels Küche.
genau lesen, versuchen zu denken und dann kommentieren - hilft gegen Verbalmüll.
Schonmal geschaut was ich zu den Sprechzeiten geschrieben hab?
Ja schon. Aber das Problem verstehe ich nicht ganz.
Ist in den paar Stunden immer besetzt? Oder läuft kein AB, auf dem du um Rückruf bitten kannst
Nein läuft kein AB und das Problem liegt darin, dass man bei nur einer Stunde auf zwei Tage die Zeit vergisst und das ist einfach zu wenig
Yumiko: Entschuldige bitte, aber DU möchtest doch etwas von IHM. Du möchtest wieder frei über Dein Konto verfügen können. Wenn der Gerichtsvollzieher also nur zwei Stunden in der Woche telefonisch erreichbar ist, dann stellt man sich den Wecker, um daran erinnert zu werden, dass man jetzt dort anrufen muss. Wenn er vergisst, Deine Mails zu beantworten, und Du vergisst, ihn während seiner Sprechzeiten anzurufen, dann kommt Ihr ja nie zusammen.
"Zwei Stunden Sprechstunde sind zu wenig" ist - mit Verlaub - eine Ausrede. Wenn Du die Angelegenheit vom Tisch kriegen willst, dann stell' Dir den Wecker und fertig.
Ich würde einfach denselben Betrag nochmal überweisen wie die anderen 11 Raten.
Die eigentliche letzte Rate wird sicherlich ein völlig kaputter Betrag sein - meinetwegen 47,63€ anstatt die vorher glatten 50€.
Wegen den 2,37 € zuviel schreibt er dich nochmal an wohin er die überweisen kann lol
wenn er mir schon nicht die letzte rate zuschickt, wird er mir wohl auch kaum schreiben dass ich zu viel überwiesen habe, außerdem brauch ich den verwendungszweck
Der Verwendungszweck ist immer noch der gleiche.
Wieso sollte der sich geändert haben? Es geht doch um dieselbe Sache.
Tschuldige habe vergessen zu schrieben, dass ich den nicht mehr habe
Dann laß dir doch den DA ausdrucken bei deiner Bank.
Oder mach es ONLINE, wenn du das nutzt.
Da kannst du sämtliche Kontobewegungen der letzten 9 Monate einsehen, dann hast du den Verwendungszweck.
Bin bei der Postbank und das würde mcih wieder Geld kosten und nein, nutze kein Online-Banking

Ich habe einen brief vom gerichtsvollzieher bekommen und soll eine eidesstatliche versicherung abgeben! Was tun?

Konsequenzen : du verlierst deine Kreditwürdigkeit
Vermeiden : bezahle die Forderung
Nimm mit ihm Kontakt auf und frage ihn welche Möglichkeiten Du hast. Eventuell wird Dir eine Ratenzahlung gestattet. Wenn Du nartürlich den Betrag bezahlst ist die eid. Vers. hinfällig.
Haftbefehl und Folgen bei Nichtabgabe | akademie.de
Die Vorladung zur eidesstattlichen Versicherung ist unbedingt ernst zu nehmen. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zum Termin, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe zu erzwingen. Ist der Schuldner beim Termin wegen Krankheit verhindert, sollte er daher unbedingt vorher den Gerichtsvollzieher - beispielsweise telefonisch - verständigen und ein ärztliches Attest vorlegen.
1. Eine Schutzschrift beim Amtsgericht beantragen zur Sicherstellung des nicht
pfändbaren Mindestbetrages auf dem Girokonto, da Gläubiger anschliessend meist
eine Kontenpfändung veranlassen und diese Schutzschrift Deiner Bank aushändigen.
Bei Nichtwahrnehmen des EV-Termins ergeht ein Haftbefehl und die Polizei führt Dich zwangsweise zur Abgabe des EV,s vor. Da die mit dem Polizeiwagen vorfahren, ist das Gespräch in der Nachbarschaft vorprogrammiert. Die wissen ja nicht, warum Du verhaftet wurdest. Nach der Abgabe des EV,s kannst Du wieder nach Hause fahren. Weigerst Du Dich auch dann, kommst du in Beugehaft. Da Gläubiger erfindungsreich sind, steuern die die Verhaftung so, dass sie freitags nachmittags stattfindet, dann sitzt Du auf jeden Fall mal übers Wochende im Knast, selbst wenn Du erklärst, dass Du jetzt bereit wärst, den EV abzuleisten. Vor montags vormittags ist nämlich kein Richter erreichbar, der die Haft aufheben könnte.
Bevor ein Gerichtsvollzieher mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung droht, sind vom Gläubiger schon Zahlungsaufforderungen, auch Mahnungen verschickt worden. Erst nach erfolglosen Zahlungsaufforderungen kommt der Mahnbescheid, auf den man, wenn die Forderungen nicht bzw. auch nur in Teilen nicht den Tatsachen entspricht, reagieren muss. Erst wenn die Frist rum ist, ergeht ein Beschluss. Mit diesem kann der Gläubiger nach Rechtskraft einen Gerichtsvollzieher beauftragen zu pfänden, was wohl in deinem Fall öfter ergebnislos war. Schließlich kommt dann die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, der du auf jeden Fall nachkommen musst, denn ansonsten hat der Gerichtsvollzieher nach Absprache mit dem Gläubiger das Recht, einen Haftbefehl zu erwirken; das nennt man dann Beugehaft - bis zur Abgabe dieser eidestattlichen Versicherung.
Du hast aber immer noch die Möglichkeit, dich mit dem Gläubiger zu einigen. Dazu musst du dich vor der Abgabe der eidestattlichen Versicherung mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Auch solltest du dich mit dem Gerichtsvollzieher wenigstens telefonisch in Kontakt setzen und fragen, wie du diese Abgabe abwenden kannst.
Wenn die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, kommt das in die Schufa, du bekommst keinen Kredit mehr, auch kein Handy mit Vertrag, rein garnichts mehr.