Genossenschaft ersten mahnung mahngebühren verlangen

Vorliegend haben wir nach einer Heizöllieferung keine Rechnung, dann jedoch gleich eine Mahnung erhalten, in der ab dem 8.Tag nach Lieferung Verzugszinsen berechnet wurden und dazu noch Mahngebühren hinzugesetz wurden, so dass unsere Heizölrechnung von über € 1900 um ganze € 37,- erhöhrt wurde. Weiß jemand, wie man sicher hier zur Wehr setzt?

4 Antworten zur Frage

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Darf eine Genossenschaft für die ersten Mahnung "Mahngebühren" verlangen?

Einfach die Rechnung bezahlen ohne Gebühren. Ich würde dort anrufen und die Sache klarstellen.
Übrigens, was soll denn der Unterschied zwischen einer Genossenschaft zu einem anderen wegen Forderungen liegen?
Nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren kann sofort eine kostenpflichtige Mahnung verschickt werden, wenn die Bezahlfrist überschritten ist. Es muss keine Zahlungserinnerung mehr verschickt werden, d.h. ja die Mahngebühren sind rechtens.
Natürlich. wenn die Rechnung nicht bezahlt ist, folgt logischerweise gleich die Mahnung mit den dazu gehörenden Gebühren. es sei denn, du kannst nachweisen, daß du nie eine Rechnung dazu erhalten hast. das dürfte aber schwer fallen.
Spricht absolut nichts gegen, dass die direkt gebühren erheben. Sie hatten ja auch kosten dadurch, dass du nicht gezahlt hast.
Und die Gebühren nicht zu bezahlen, würde ich mir überlegen, manche firmen finden das nicht so prickelnd und lassen dich als kunden fallen.
Sorry, aber das hört sich ja an als wenn ich gezwungen wäre bei der Firma zu kaufen. Und wenn ich die Gebühren nicht zahle würde ich nie mehr an den Artikel kommen. Also, der Sozialismus hat sich aufgelöst.


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