Geliehenes zurückverlangen wichtig

Hallo ihr Lieben Heute geht es mal um mich. Ich habe jemanden meinen Hasenkäfig geliehen und es war keine genaue Zeit vorgegeben, wann ich den Käfig zurück möchte. Nun habe ich demjenigen vor einem Monat gesagt, er möge s um einen eigenen Käfig kümmern und ich will den am 29.09. haben. Jetzt sagt dieser aber, dass ich ihn nicht von ihm wiederbekomme. Soweit ich weis gibt es doch die Rückgabepflicht, die auch gesetzlich geregelt ist. Wie kann ich jetzt vorgehen, um mein Eigentum zurückzubekommen? Ist das Unterschlagung? für

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Geliehenes zurückverlangen. WICHTIG

Als ich ihm den Käfig übergeben habe, war meine Familie dabei, somit habe ich doch auch Zeugen. Was kann ich jetzt tun?
Ja, das ist durchaus Unterschlagung im Sinne von § 246 StGB -
möglich wäre bei nicht freiwilliger Rückgabe eine Klage auf Herausgabe, wobei Du beweisen müßtest, daß der Hasenkäftig Dein Eigentum ist und von Dir verliehen wurde - Kostet Geld und Zeit -
günstiger und wohlmöglich effektiver wäre da eine Strafanzeige, wobei oft schon das Drohen mit einer solchen Wirkung zeigt
für die Hilfe. Der Käfig ist schon lange wieder bei mir und meine 2 Meeris leben super gerne in ihm und sind wohl auf